Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Soll ein Grundstück oder ein Haus gekauft werden, ist der Kaufvertrag ein existentieller Bestandteil des Geschäftsabschlusses, denn er ist für den Verkäufer und den Käufer der Nachweis über ein offiziell getätigtes Rechtsgeschäft. Deshalb ist es notwendig, dass nach einer erfolgreichen Verhandlung alle vereinbarten Details auch schriftlich im Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück festgehalten werden.

Anders erfolgte Absprachen haben im juristischen Sinne keinen Bestand, falls es zu Streitigkeiten kommt. Die Rechtsgrundlage für einen solchen Kaufvertrag bildet der § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Kaufvertrag für ein Haus

Wird ein Haus gekauft, dann muss ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, in dem alle wichtigen Details festgehalten werden. Nur so können Missverständnisse vermieden werden, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

In den Hauskaufvertrag gehören folgende Inhalte:

  • Angaben zu den Vertragsparteien (Name, Kontaktdaten)
  • Beschreibung des Vertragsgegenstandes (z. B. Lage der Immobilie, Grundbuchbezirk, Adresse, Grundbuchblatt-Nummer)
  • Höhe des Kaufpreises
  • Nennung des Zahlungstermins
  • Zahlungsmodalitäten (z. B. über eventuelle Ratenzahlungen)
  • Datum des wirtschaftlichen Übergangs
  • Termin für die Übergabe des Hauses
  • Regelungen zur Gewährleistung (beispielsweise ein Rücktrittsrecht bei verstecken Mängeln)
  • Regelungen bezüglich der Zahlung von Verzugszinsen
  • Weitere Vereinbarungen (z. B. Verbleib von Gegenständen, Absprachen zu Renovierungsmaßnahmen)

Alle diese Angaben im Kaufvertrag für ein Haus dienen der rechtlichen Absicherung der beteiligten Vertragsparteien. Für noch mehr Sicherheit sorgt die Notwendigkeit der Erstellung solcher Kaufverträge mithilfe eines Notars.

Der Notar und seine Rolle beim Kaufvertrag für ein Haus

Der Gesetzger schreibt vor, dass ein Vertrag für ein Haus immer von einem Notar aufgesetzt oder der Kauf zumindest notariell beurkundet wird. Seine Aufgabe nach der Beauftragung besteht darin, einen Entwurf für den Kaufvertrag aufzusetzen. Dieser Entwurf muss dann von den beteiligten Vertragsparteien geprüft werden. Änderungen sind auf Wunsch der Parteien möglich.

Sind Verkäufer und Käufer dann mit den Vertragsunterlagen zufrieden, kommt es zu einem Termin, bei dem der Kaufvertrag unter Aufsicht des Notars unterzeichnet wird. Erst dadurch kommt ein Geschäft zustande, das rechtliche Verbindlichkeit besitzt.

  • Da der Notar ab dem Moment des ausgemachten Termins zur Unterzeichnung einfordern kann, sollte man diesen erst dann ausmachen, wenn man selbst alle wichtigen Dinge wie etwa die Finanzierung geklärt hat. Sagt man den Termin ab, muss man nämlich das Honorar des Notars vollständig selbst zahlen.

Kaufvertrag für ein Grundstück

Auch der Kaufvertrag für ein Grundstück ist von einem Notar zu erstellen. Bevor er dies tut, ist er verpflichtet, bezüglich des zu verkaufenden Grundstücks bestimmte Dinge zu prüfen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die grundbuchrechtliche Gegebenheiten (z. B. Belastungen, Größe, Lage, Grundeigentumsverhältnisse)
  • die Nutzbarkeit im baurechtlichen Sinne (gemäß Bauplanungsrecht)
  • die eventuell bestehenden Baulasten (gemäß dem Baulastenverzeichnis)
  • eine eventuelle Beeinträchtigung der Nutzbarkeit (etwa durch bestehende Vorkaufsrechte bzw. private oder öffentliche Baulasten)
  • die eventuell notwendige Übernahme bereits bestehender Verpflichtung (z. B. aufgrund von Pacht- oder Mietverträgen)

Diese Informationen muss der Notar einholen, weil er sie bei der Erstellung eines Kaufvertrages in diesem benennen muss. Nur so erhält der potenzielle Käufer einen umfassenden Überblick zu den rechtlichen und auch tatsächlichen Verhältnissen bezüglich des zu erwerbenden Grundstücks.

Auch der Vertrag für ein Grundstück muss alle wichtigen Details bezüglich der Vertragsparteien und des Vertragsgegenstandes enthalten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die vom Gesetzgeber intendierte Käuferschutzmechanismen greifen können, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Der Kaufvertrag für ein Grundstück unterliegt ebenfalls sehr strengen gesetzlichen Regelungen und muss notariell beurkundet werden. Erst dann kommt ein gültiges Rechtsgeschäft zustande.

Muster für einen Kaufvertrag

Natürlich kann man versuchen, einen Kaufvertrag für Immobilien selbst aufzusetzen. Das hat den Vorteil, dass das Honorar für den Notar später etwas niedriger ausfällt. Hilfestellung kann dabei ein Muster-Kaufvertrag leisten, den man sich einfach aus dem Internet herunterladen kann.

Solche Muster sind so aufgebaut, dass sie alle erwähnten Details enthalten. Man muss lediglich kleinere Veränderungen vornehmen, die notwendigen Beträge und Fristen eintragen sowie die Angaben zu den beteiligten Parteien ergänzen. Hat man den Vertrag aufgesetzt, ist es dennoch sinnvoll, ihn von einem Notar prüfen zu lassen. So vermeidet man Fehler, die später weitreichende Folgen haben könnten.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b »
Lutz, Hedwig Maria: So verkaufe ich meine Immobilie privat und professionell »
Brunner, Marlies: Kapitalanlage mit Immobilien: Produkte - Märkte - Strategien »