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Jedes Grundbuchblatt enthält Informationen zu dem Grundstück bzw. den Grundstücken von jeweils einem Eigentümer. Früher bestand das Grundbuch aus großen Folien, heute wird es in Form von Heftern geführt, in denen die einzelnen Grundbuchblätter enthalten sind. Dieses ist ein Verzeichnis der Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und darauf befindlichen Bauwerken (Gebäuden). Im Grundbuch werden einzelne Grundbuchblätter gesammelt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundbuchblatt Inhalt
  2. Grundbuchblatt Bedeutung
  3. Grundbuchblatt Fakten

Der Inhalt vom Grundbuchblatt

Zu den fünf Grundbuchblättern gehören:

  1. Aufschrift: Hier wird das jeweils zuständige Amtsgericht, der entsprechende Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes festgehalten.
  2. Bestandsverzeichnis: In diesem Verzeichnis wird das Grundstück detailliert beschrieben (Angaben des Katasteramts mit Gemarkung, Größe, Lage mit Straße und Hausnummer, Nutzungsart der Gebäude- und Freiflächen).
  3. Abteilung I: Hier werden die Eigentümer vermerkt. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, wird zusätzlich das Rechtsverhältnis (z. B. Erbengemeinschaft, Miteigentümerschaft) niedergeschrieben. Auch die Form des Erwerbs ist eingetragen (z. B. Kauf, Erbschaft).
  4. Abteilung II: Dieses Grundbuchblatt gibt Aufschluss über vorhandene Belastungen (z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte), die andere Personen an diesem Grundstück besitzen. Auch Informationen über Beschränkungen des Verfügungsrechts, denen der Eigentümer vielleicht unterliegt, werden auf dieser Seite festgehalten (z. B. laufendes Insolvenzverfahren).
  5. Abteilung III: Hier finden sich Informationen zu Grundschulden oder Hypotheken. Diese Eintragungen sind vor allem für Gläubiger (z. B. Versicherungen, Banken, sonstige Kreditgeber) wichtig, da zudem die Zahlung bestimmter Summen aus dem Grundstück festgehalten werden.

Wer nachweisen kann, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat, ein Grundbuchblatt einzusehen, der erhält alle wichtigen Informationen, um eventuelle Forderungen (z. B. aus einem Baukredit oder einem Darlehen) besser geltend machen zu können.

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Das Grundbuchblatt und seine Bedeutung für Immobiliengeschäfte

Das gesamte Grundbuch und jedes enthaltene Blatt zu einem Grundstück ist für Kreditgeber mit entscheidend, ob ein Baukredit oder ein Darlehen gewährt wird. Das Kreditinstitut hat aufgrund des hohen Risikos, das es mit der Gewährung eines Kredits eingeht, Interesse an allen relevanten Informationen zu den Grundstückseigenschaften, den Eigentumsverhältnissen sowie zu eventuell bereits existierenden Belastungen.

All diese Fakten dienen letztlich dazu, das Grundstück zu bewerten, auf dieser Grundlage ein Darlehen und die Höhe einer möglichen Darlehenssumme festzulegen und dem Darlehensnehmer zu unterbreiten.

  • Je weniger Informationen im Grundbuchblatt der Abteilung II und III zu finden sind, umso höher wird die Bank ein Grundstück bewerten können. Je weniger Belastungen oder Rechte Dritter existieren, desto einfacher kann die Bank es beispielsweise bei einer Zwangsversteigerung nutzen, um sein Geld zurückzuholen.

Grundbuchblatt: die wichtigsten Fakten

Die wichtigsten Fakten zum Grundbuchblatt


Quellen

Brehm, Wolfgang / Berger, Christian: Sachenrecht »
Jahn, Wilhelm: Sachenrecht »
Das gesamte Immobilienrecht 2016: Für Vermieter, Hausverwalter, Immobilienmakler, Bauträger, Baufinanzierer. Die Vorschriften für Ausbildung, Studium, Praxis »
Gabler Wirtschafts Lexikon »
Schellhammer, Kurt: Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen: samt Wohnungseigentums- und Grundbuchrecht »