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Die wichtigsten Fakten zur Kreditfähigkeit

Kreditfähigkeit - die Ausschlusskriterien

Ist eine Person nicht volljährig, ist sie nicht kreditfähig. Auch Personen, die unter Betreuung stehen, sind nicht kreditfähig.

Zum Teil entmündigte Personen können beispielsweise sein:

Der Kreditgeber ist verpflichtet, die Kriterien der Kreditfähigkeit bei jedem einzelnen Interessenten genau zu überprüfen.

Wenn Verträge mit nicht kreditfähigen Personen geschlossen werden, sind diese als nichtig zu betrachten. Der Kreditnehmer ist an diese Verträge folglich nicht gebunden.

Kreditfähigkeit im Gegensatz zu Kreditwürdigkeit

Die Banken geben Kredite nur dann aus, wenn natürliche Personen ihre Rechts- und Geschäftsfähigkeit nachweisen können. Diese Überprüfung durch die Banken ist nicht immer leicht.

Viele Details können durch die Banken genau kontrolliert werden, wie beispielsweise das Alter, aber oftmals muss der gute Glaube an die Kreditfähigkeit ausreichen. Die Banken und Kreditinstitute sind auf folgende Angaben der Kunden angewiesen:

Im Gegensatz zur Kreditfähigkeit überprüfen die Banken auch die Kreditwürdigkeit. Dazu werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers anhand geforderter Unterlagen genau überprüft, um eine Risikoeinstufung vornehmen zu können.

Die Banken erhalten über eine Abfrage bei der Schufa Einblick in das Zahlungsverhalten des Kunden.

  • Personen, die kreditfähig sind, müssen nicht unbedingt kreditwürdig sein. Unter gewissen Voraussetzungen müssen diese Personen für die Vergabe von einem Hauskredit zusätzlich noch Sicherheiten stellen. Bürgschaften, Beleihungen von Kapitalanlagen oder höhere Zinsen werden dann vom Kunden verlangt, damit er den gewünschten Kreditbetrag dennoch erhalten kann. Besonders skeptisch zeigen sich Banken bei selbständigen Personen, Alleinverdienern, besonders jungen oder älteren Menschen.
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Kreditunfähigkeit mithilfe einer kreditfähigen Person umgehen

Ist ein Antragsteller nicht kreditfähig, kommt er auch nicht für eine Kreditvergabe in Frage. Dafür gibt es keine Ausnahmen.

Eine Person, die nicht kreditfähig ist, kann aber eine Person mit Kreditfähigkeit bitten, einen Kreditvertrag zu unterschreiben. Diese Personen müssen dann untereinander die Rückzahlung regeln.

Das Risiko bleibt dennoch immer bei der kreditfähigen Person, die den Kredit für die kreditunfähige Person aufgenommen hat. Auch, wenn die Person nicht zahlen kann, für die der Kredit gedacht war, muss der Kreditnehmer die Raten pünktlich zurückzahlen.

Quellen

Gronemeier, Peter: Existenzgründung: Planung und Organisation Fachliche Eignung Wahl der Rechtsform Absatzstrategien Standortbestimmung Geschäftspartner Finanzierung Steuern und Versicherungen »
Hasenau, Claudius / Michel, Lutz H.: Ambulant betreute Wohngemeinschaften: Gestalten, finanzieren, umsetzen »