Benötigt jemand Geld von der Bank, etwa für eine Immobilienfinanzierung, dann schließt er mit einer Bank einen entsprechenden Kreditvertrag ab und wird somit zum Kreditnehmer, während die Bank als Kreditgeber fungiert.
Als Kreditnehmer hat man verschiedene Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben. Solange man die vereinbarten Raten pünktlich tilgt, läuft der Kredit normal.
Die Situation wird komplexer, sobald beispielsweise zwei Personen als Kreditnehmer fungieren oder wenn der Kreditnehmer verstirbt.
Kreditnehmer verstorben - was nun?
Wird ein Kredit aufgenommen und ein entsprechender Kreditvertrag unterschrieben, handelt es sich um ein gültiges Rechtsgeschäft, für welches es eine Vielzahl von Rechtsvorschriften gibt, falls eine besondere Situation eintritt, wie beispielsweise bei einem Todesfall des Kreditnehmers.
In einer solchen Situation gelten prinzipiell folgende Grundsätze:
- Kreditschulden haben grundsätzlich auch nach dem Tod des Kreditnehmers Bestand
- Bei nicht vorhandenem Testament gilt die gesetzlich festgelegte Erbfolge
- Die Hinterbliebenen erben nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden
- Nehmen die Hinterbliebenen das Erbe an, nehmen sie die Position des Verstorbenen als Kreditnehmer ein
- Kreditschulden sind aus der Erbmasse zu begleichen
- Übernommene Schulden senken die Erbschaftssteuerbelastung der Erben
- Schlagen die Erben das Erbe aus, sind sie nicht mehr haftbar
Sollten Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließen?
Es gibt natürlich Möglichkeiten, sich und seine möglichen Erben vor finanziellen Belastungen aufgrund von Kreditschulden zu schützen. Um dies zu erreichen, sollte man frühzeitig eine sogenannte Restschuldversicherung abschließen.
Diese übernimmt die Tilgung der noch ausstehenden Kreditschulden, falls der Kreditnehmer verstirbt. In diesem Fall sind die Hinterbliebenen von der Pflicht zur Rückzahlung befreit, selbst, wenn sie das Erbe und die darin enthaltenen Restschulden annehmen.
- Bei der Auswahl einer geeigneten Restschuldversicherung ist es sinnvoll, die dafür anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Diese können sehr hoch ausfallen und damit die Gesamtkosten eines Kredits stark beeinflussen.
Was bedeuten zwei Kreditnehmer?
Normalerweise wird ein Kredit zwischen einem einzelnen Kreditnehmer und der Bank vereinbart. Manchmal entschließen sich aber beispielsweise Ehepaare oder Geschäftspartner dazu, gemeinsam einen Kredit aufzunehmen, womit man 2 Kreditnehmer hätte.
Die Voraussetzungen für zwei Kreditnehmer lauten für beide:
- beide müssen volljährig sein
- der Wohnsitz beider muss in Deutschland liegen
- jeder verfügt über ein eigenes, regelmäßiges Einkommen
- beide können ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachweisen
- die Bonität von beiden muss positiv sein
Eine solche Vorgehensweise, die auch als Paarkredit bezeichnet wird, hat den großen Vorteil, dass die Bewilligung des Kredits sehr viel wahrscheinlicher ist. Dies wäre der Fall, weil beide Schuldner über ein Einkommen verfügen und damit eine bessere Bonität bestünde. Die Kreditwürdigkeit wäre folglich besser.
Der Bank stünden zudem zwei Schuldner zur Verfügung und für die geliehene Kreditsumme gäbe es ein niedrigeres Kreditausfallrisiko. Dies belohnen die Banken oft durch bessere Konditionen.
Quellen
Trübestein, Michael / Pruegel, Michael: Kompakt Edition: Immobilienfinanzierung: Grundbegriffe und Definitionen »
Baumann, Horst / Beckmann, Roland Michael: Versicherungsvertragsgesetz »