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Ein Nachrangdarlehen ist ein Kredit, für den der Kreditnehmer keine Sicherheiten bereitstellen muss. Durch den Begriff Nachrang wird zudem deutlich, dass der Kreditgeber und seine Forderungen bei einer Insolvenz nicht vorrangig berücksichtigt werden, sondern sich hinten anstellen müssen.

Zunächst werden die Geber von Fremdkapital bedacht, wozu vor allem die folgenden Gruppen gehören:

Anbieter für Nachrangdarlehen

Zu den Anbietern von Nachrangdarlehen gehören meist Banken. Es gibt aber auch Anbieter, die nicht aus dem Bankensektor stammen.

Wer nach seriösen Darlehensgebern sucht, kann sich beispielsweise über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) über mögliche Anbieter informieren.

Die Bundesanstalt hat es sich zur Aufgabe gemacht, Informationen über unseriöse Anbieter zu veröffentlichen.

  • Im Unternehmensbereich werden solche Darlehen den kreditgebenden Banken damit schmackhaft gemacht, dass sie entweder am Verkaufserlös, der durch eine Unternehmensveräußerung erwirtschaftet wird, beteiligt werden oder einen Anteil am Unternehmensgewinn erhalten.

Was ist ein Partiarisches Nachrangdarlehen?

Die Bezeichnung Partiarisches Nachrangdarlehen (auch als Beteiligungsdarlehen bekannt) bedeutet, dass die kreditgebende Bank das Darlehen nicht zu einem festgesetzten Zinssatz gewährt. Dieses Darlehen sowie seine Zurückerstattung orientiert sich an der Entwicklung des Unternehmens.

Das Partiarische Nachrangdarlehen gehört zu jenen Instrumenten des Finanzmarktes, die keinerlei Prospektpflicht unterliegen. Laut Gesetzgeber zählt ein solches Darlehen nicht zum sogenannten Investmentvermögen.

Wo werden Nachrangdarlehen verwendet?

Ein Nachrangdarlehen findet hauptsächlich beim Crowdinvesting Anwendung.

Um die Investoren zu schützen, wurde für Privatpersonen eine maximale Anlagesumme von 10.000 Euro vorgeschrieben. Ist die investierte Summe größer als 1.000 Euro, muss der Investor eine Selbstauskunft abgeben.

Sie geht an die Crowdfunding-Plattform und hat folgende Informationen zum Inhalt:

Will eine Kapitalgesellschaft Geld mit einem gewährten Nachrangdarlehen in ein Unternehmen (z. B. ein Startup) investieren, hat der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für das Investment festgesetzt.

Ein Vergleich von Nachrangdarlehen lohnt sich

Beim Nachrangdarlehen handelt es sich um ein risikoreiches Geschäft, in dem nicht ausschließlich seriöse Anbieter tätig sind. Daher lohnt es sich, einzelne Angebote sehr genau zu begutachten und miteinander zu vergleichen.

Beim Vergleich sollte man immer das Risiko mit der Rendite ins Verhältnis setzen. Anders als bei klassischen Investments können die Renditen bei einem Nachrangdarlehen um ein Vielfaches höher sein.

Nachrangdarlehen und das Eigenkapital

Das Nachrangdarlehen mag bei einer Insolvenz oder einem Verkauf eines Unternehmens zwar nachrangig sein, was die Forderungen vorrangiger Gläubiger betrifft. Auf das Eigenkapital des insolventen Unternehmers bezogen, ist es allerdings nicht nachrangig.

Das bedeutet, dass der insolvente Unternehmer zuerst alle Forderungen inklusive der von Gebern solcher Nachrangdarlehen begleichen muss, bevor er überschüssiges Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt bekommt.

Betrachtet man das Darlehen aus Sicht eines privaten Darlehennehmers, beispielsweise eines Bauherrn, so bewirkt die nachrangige Eintragung im Grundbuch, dass das Nachrangdarlehen die Funktion des Eigenkapitals übernimmt.

Der Grund dafür ist, dass ein solches Darlehen das Ausfallrikisiko von anderen, am Bauprojekt beteiligten Kapitalgebern reduziert.

Risiko bei Nachrangdarlehen

Diese Kreditvariante hat vor allem für den Darlehensnehmer den großen Nachteil, dass die Banken sich ein Nachrangdarlehen beispielsweise meist mit deutlich höheren Zinssätzen vergüten lassen. Dies erhöht natürlich den finanziellen Aufwand und stellt dadurch ein Risiko dar.

Die kreditgebende Bank als Anleger trägt hingegen das Risiko, dass es aufgrund einer negativen Unternehmensentwicklung zu einer verzögerten oder gar gänzlich ausfallenden Rückerstattung kommt. Grund hierfür ist die Abhängigkeit vom Erfolg des Unternehmens oder finanzierten Projektes, der jedes Nachrangdarlehen unterliegt.


Quellen

Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) § 1 »
Schulze, Eike / Stein, Anette: Immobilien- und Baufinanzierung »
Brettel, Malte / Rudolf, Markus / Witt, Peter: Finanzierung von Wachstumsunternehmen: Grundlagen — Finanzierungsquellen — Praxisbeispiele »