Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Viele greifen heute auf Immobiliendarlehen zurück, um eine Baufinanzierung oder den Kauf einer Immobilie stemmen zu können. Die kreditgebende Bank kann dem Darlehensnehmer dabei ein sogenanntes Sondertilgungsrecht einräumen.

Dieses versetzt den Schuldner in die Lage, die Darlehenssumme mithilfe von zusätzlichen Zahlungen schneller zu tilgen und so Geld zu sparen. Es gibt allerdings kein Recht des Darlehensnehmers auf die Gewährung von Sondertilgungen durch die Bank.

Selbst bei Erwähnung des Rechts im Darlehensvertrag muss der Schuldner dieses nicht wahrnehmen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet der § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Gestaltungsformen beim Sondertilgungsrecht

Die Banken können bei der Gewährung dieses Rechts bestimmte Formen der Sondertilgung vorgeben.

Für Sondertilgungen sehen die Banken folgende Varianten vor:

Fast immer gibt es im Vertrag einen Hinweis, bis zu welchem Termin im Jahr das Sondertilgungsrecht in Anspruch genommen werden muss. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen, werden nachgeholte Zahlungen von den Banken meist nicht akzeptiert.

Wer als Darlehensnehmer eine höhere Sondertilgung mit der Bank verabreden möchte, der muss sich auf hohe Gebühren einstellen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, ein Sondertilgungsrecht mit der Bank vertraglich zu vereinbaren.

  • Man sollte unbedingt die von der Bank vorgegebenen Höchstgrenzen beachten. Tut man dies nicht, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die meist hohe Kosten verursacht.
Ratenkredit
schnell & einfach geschützte Daten

Sondertilgungsrecht - wann ist die Inanspruchnahme sinnvoll?

Da es sich bei der Sondertilgung um eine Leistung des Darlehensnehmers handelt, die zusätzlich zur normalen Rate anfällt, sollte man das Sondertilgungsrecht tatsächlich nur nutzen, wenn man frei verfügbare Mittel besitzt.

Solche Mittel sind meist vorhanden durch:

Was ist beim Sondertilgungsrecht zu beachten?

Hat man ein Darlehensvertrag für den Immobilienkauf abgeschlossen und kommt unerwartet zu finanziellen Mitteln, sollte man vor der Zahlung einer Sondertilgung in den Darlehensvertrag schauen. Denn nicht alle Banken gewähren ein Sondertilgungsrecht und lassen sich die ihnen verlorengehenden Zinseinnahmen mit der schon erwähnten Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen.

Auch bei einer Ablösung des Darlehens durch den Wechsel der Bank lässt sich das ursprüngliche Kreditinstitut eine Entschädigung zahlen. Diese entfällt normalerweise nur dann, wenn eine solche Zahlung vereinbart wurde, der Vertrag seit mindestens 10 Jahren läuft und offiziell gekündigt werden kann oder wenn die Bank dem Darlehensnehmer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgehändigt hat.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 488 »
Dupont Mercier, Pascal: Immobilien Wissen Kompakt »
Rennert, Guido: Praxisleitfaden Immobilienanschaffung und Immobilienfinanzierung »