Die EnEv 2014 ist es, die eindeutig festlegt, welche Energiestandards Bauteile innerhalb von Sanierungsarbeiten bezüglich des U-Wert aufweisen müssen. Dabei spielt der U-Wert eine wichtige Rolle, denn er ist die maßgebliche Einheit für die Festlegung.
Der U-Wert ist die Maßeinheit, die für den Wärmeverlust eines Baustoffes oder einzelner Bauteile wie beispielsweise die Fassade, die Fenster, das Dach oder auch die Kellerdecke steht. Nachfolgend einige weitere Informationen zum U-Wert.
Wann hat die EnEV Bedeutung innerhalb von Sanierungen?
Mit dem U-Wert wird angegeben, welche Wärme pro Stunde und Quadratmeter Fläche des entsprechenden Bauteils bei einer Temperaturabweichung von einem Grad Celsius von innen und außen verloren geht. Das bedeutet, dass der U-Wert umso niedriger ausfällt, die Dämmeigenschaften umso besser sind.
Die EnEV greift bei Sanierungen immer. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder die eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz enthalten. Es gibt hierbei allerdings auch die sogenannte Bagatellgrenze, die auch als 10-Prozent-Regel bezeichnet wird.
Der U-Wert
- gibt den genauen Wärmeverlust an
- findet innerhalb der EvEV Anwendung
- schließt denkmalgeschütze Gebäude und Bagatellarbeiten aus
Wo liegt die Bagatellgrenze?
Werden nämlich an einem Gebäude weniger als 10 Prozent dessen Anteils saniert, dann findet die EnEV keine Anwendung. Das kann auf Ausbesserungen von Rissen innerhalb der Fassade der Fall sein oder wenn kaputte Dachziegel ausgetauscht werden.
Findet allerdings in diesem Fall die komplette neue Dacheindeckung statt, dann muss auch wieder auf den Wärmeschutz geachtet werden und eine oftmals neue notwendige Wärmedämmung umgesetzt werden. Wurden Arbeiten nach dem 31. Dezember 1983 unter Berücksichtigung von energiesparrechtlichen Vorschriften umgesetzt, findet die EnEV auch keine Anwendung.
Welche U-Werte für die Bauteile sind in der EvEV bei Sanierungen vorgeschrieben?
Nach einer Sanierung muss der Handwerker mit der Unternehmererklärung bestätigen, dass sämtliche Arbeiten gemäß der EvEV ausgeführt wurden. Die Aufbewahrung des Beleges isst für Hausbesitzer für fünf Jahre Pflicht. Sie ist ein Nachweis für die Kontrollbehörden, dass die Einhaltung der Energiesparverordnung stattgefunden hat. Bei Nichtbeachtung der EvEV können Hausbesitzer mit Strafen bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Ein Tipp für Hausbesitzer
Den Anfang einer Sanierung sollte immer die Energieberatung für das entsprechende Gebäude bilden. Hier lässt sich shnell ermitteln, wo die Energieverluste des Gebäudes am stärksten stattfinden und welche die richtigen Maßnahmen sind, die im Rahmen der EvEV stattfinden sollen.
Auch die Reihenfolge der notwendigen Arbeiten lässt sich im Rahmen der Sanierung so einfacher festlegen. Für Hausbesitzer interessant ist, dass das BAFA die Energieberatung fördert. Innerhalb des Programms "Vor-Ort-Beratung" werden auch Zuschüsse gewährt.
Über die Fördermittelauskunft können sich Hausbesitzer vor den geplanten Sanierungsarbeiten genau über die Bedingungen der Förderung informieren und sich so finanziell entlasten.