Eine Baufinanzierung ist nur auf den ersten Blick ein Kredit wie jede andere Finanzierung. Verschiedene Rahmenbedingungen machen den Hauskredit jedoch besonders.
Dazu gehört einerseits die Form der Besicherung.
Auf der anderen Seite ist dieser oft erst nach 15 Jahren bis 20 Jahren zurückgezahlt.
Nicht selten dauert dessen Tilgung sogar noch länger. Es nähert sich daher irgendwann der Anpassungstermin.
Was steckt beim Baukredit dahinter?
Wie profitieren Bauherren vom Anpassungstermin?
Zinsbindung vs. Laufzeit – wenn neue Konditionen drohen
Im Hinblick auf den Hauskredit werden heute oft Summen jenseits der 200.000 Euro ausgereicht. Selbst eine Konditionenfestschreibung von 15 Jahren reicht oft nicht für eine vollständige Tilgung der Finanzierung.
Daher sind die Laufzeit und der Zeitraum, über den die vereinbarten Bauzinsen gelten sollen, beim Baugeld selten identisch. Läuft die Konditionenfestschreibung aus und steht weiterhin eine Restschuld im Raum, droht der Anpassungstermin.
Dieser ist letztlich nur der Zeitpunkt, ab dem für einen Hauskredit neue Konditionen gelten sollen. Über den Anpassungstermin informieren die Banken den Bauherren und unterbreiten ein neues Angebot. Dieses kann der Kreditnehmer annehmen – oder für die Suche nach einer Alternative nutzen. Damit kommt es zu keiner Prolongation, sondern zur Umschuldung.
- Eigenheimbesitzer müssen den Zeitpunkt der Konditionenanpassung nicht abwarten. Sobald ein Hauskredit die Laufzeit von zehn Jahren beendet hat, kann er – auf Grundlage von § 489 BGB – durch den Kreditnehmer gekündigt werden.
Anpassungstermin beim variablen Darlehen
Neben den Festzinsfinanzierungen greift ein Teil der Haushalte zu einer Immobilienfinanzierung mit variablem Zins.
Die Idee: Sinkt der Zinssatz, wird das Baudarlehen billiger. Hierbei handelt es sich im Allgemeinen aber um keine Finanzierung mit gleitendem Zinssatz.
Banken arbeiten an dieser Stelle in aller Regel mit einem Indexwert – zum Beispiel dem EURIBOR. In regelmäßigen Abständen werden Darlehens- und Referenzzins geprüft und im Bedarfsfall angepasst. Ist der Referenzzinssatz gestiegen, wird die Option des variablen Darlehens aus Sicht des Bauherren teuer.
Generell ist daher zu den Anpassungsterminen zu prüfen, inwiefern sich:
- Sondertilgungen
- Umschuldung oder
- Umwandlung in ein Festzinsdarlehen
rechnen.
- Anders als im Rahmen einer Baufinanzierung mit Sollzinsbindung kann der Bauherr den Kredit mit veränderlichem Zinssatz jederzeit außer der Reihe tilgen oder diesen unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen.