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Das Bestandsverzeichnis ist ein Teil des Grundbuches, genauer ein spezielles Grundbuchblatt, auf dem wichtige Angaben zu einer Immobilie festgehalten werden können.

In der Grundbuchordnung wird das Verzeichnis nicht exakt definiert. Der Gesetzgeber postuliert vielmehr, dass das Bestandsverzeichnis als Teil des Grundbuchs bekannt ist.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führen des Grundbuchs und damit auch des Bestandsverzeichnisses sind neben den §§ 873 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch die Grundbuchordnung sowie die dazugehörige Grundbuchverfügung.

Was wird im Bestandsverzeichnis festgehalten?

Das Verzeichnis beinhaltet alle vom Liegenschaftskataster genannten Informationen zu einem Grundstück beziehungsweise zu grundstücksgleichen Rechten.

Dazu gehören neben einer Identifikationsnummer vor allem folgende Angaben:

  • Gemarkung des Grundstücks
  • Angaben zum Flur bzw. zum Freiland
  • Flurstück
  • Bezeichnung der Lage
  • Größe des Grundes in Quadratmeter
  • Nutzungsart

Die Angaben in diesem Verzeichnis des Grundbuchs bilden dann die Basis für die in den unterschiedlichen Grundbuchabteilungen eingetragenen Eigentumsverhältnisse inklusive Name und Datum des Eigentumsübergangs (Abteilung I), sämtliche Belastungen wie Grunddienstbarkeiten oder Nutzungsrechten (Abteilung II) sowie vorhandene Grundpfandrechte wie etwa Grund- oder Hypothekenschulden (Abteilung III).

Zudem finden sich im Bestandsverzeichnis Angaben zu etwaigen Kanalleitungs- oder Wegerechten, die sich auf das Grundstück beziehen.

  • Bei jeder Veränderung bezüglich der Grundstücksfläche muss eine entsprechende Eintragung ins Grundbuch von Amts wegen erfolgen. Das gilt auch für die entsprechenden Eintragungen im Verzeichnis.

Beispiel für ein Bestandsverzeichnis im Grundbuch

Das Bestandsverzeichnis besteht aus einer den bereits genannten Einzelseiten im Grundbuch vorausgehende Seite. Um ein Beispiel zu kreieren müsste man sämtliche Grundbucheintragungen zu einem Grundstück auflisten, denn das Bestandsverzeichnis ist auf das Engste mit den anderen Abteilungen des Grundbuch verknüpft.

Grundsätzlich könnte man als Beispiel folgendes Konstrukt bilden, bei dem die jeweils wichtigen Eintragungen hervorgehoben sind:

Laufende Nummer 1, Gemarkung - (Ort: Musterhausen), Flur - und Flurstück 35, Katasterbücher (Lieg b 20, Geb B -), Wirtschaft und Lage Gebäude und Freifläche Musterstraße 1-3, Größe 19 a, 71 qm.

Weitere Angaben finden sich dann auf den nachfolgenden Grundbuchseiten. Diese beziehen sich jeweils auf das genannte Grundstück mit den eingetragenen Informationen.

Die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis

Mit der laufenden Nummer in diesem Verzeichnis wird das jeweilige Grundstück identifiziert. Auf den folgenden Seiten des Grundbuches taucht diese Nummer wieder auf, nämlich in der jeweils zweiten Spalte unter der Überschrift "Laufende Nummer der betreffenden Grundstücke im Bestandsverzeichnis".

Durch diese Art der Nummerierung wird verhindert, dass zu einem Grundstück versehentlich falsche Angaben zugeordnet werden. Zudem bieten diese Nummer den Mitarbeitern des Grundbuchamtes bei entsprechenden Anfragen das gesuchte Grundstück rasch zu finden.

Einsicht ins Grundbuch und damit ins Bestandsverzeichnis erhält nicht jeder. Wer einen Einblick in die Informationen nehmen möchte, muss ein berechtigtes Interesse haben und dieses auch nachweisen. Durch diese Voraussetzung bleibt der Datenschutz gewahrt, denn das Bestandsverzeichnis beinhaltet auch personenbezogene Daten.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 873 ff »
Grundbuchordnung (GBO) »
Grundbuchverfügung (GBV) »
Sammet, Steffi / Schwartz, Stefan: Immobilienkauf für Dummies »