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In das Grundbuch werden alle für ein Grundstück relevanten Daten eingetragen. Dazu gehört die Angabe zu den Eigentumsverhältnissen ebenso, wie Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten.

Ein Grundbuchauszug gibt also Auskunft darüber, wem der Grund gehört und mit welchen Verbindlichkeiten das Grundstück belastet ist. Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, es gibt aber Einschränkungen, wer Einblick in einen Grundbuchauszug nehmen darf.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Einen Grundbuchauszug anfordern beziehungsweise beantragen

Einen Grundbuchauszug kann man beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts anfordern. Allerdings darf nicht von jedermann einen Grundbuchauszug beantragen. Hierfür ist das sogenannte berechtigte Interesse notwendig. Dieses wird bei den folgenden Personen oder Institutionen vermutet:

Vor allem kreditgebende Banken verlangen vom Antragsteller in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Meist wird ein beglaubigter Abdruck erwartet.

  • Falls man als potenzieller Käufer eines Grundstückes einen Grundbuchauszug benötigt, aber vom Grundbuchamt keine Einsicht erhält, hat man die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und die Einsicht ins Grundbuch auf diesem Wege zu erzwingen.

Kosten für einen Grundbuchauszug

Grundbuchauszug

Wer einen Grundbuchauszug beantragen möchte, der muss mit anfallenden Kosten rechnen. Diese sind abhängig davon, welche Form der Auszug haben soll. Prinzipiell wird unterschieden zwischen:

Der klassische Abdruck ohne Beglaubigung durch eine autorisierte Amtsperson verursacht Kosten in Höhe von 10 Euro. Wird der Auszug als beglaubigter Abdruck beantragt, entstehen Kosten in Höhe von 15 Euro. Darüber hinaus werden keine Kosten fällig.

Welchen Abdruck man benötigt, hängt davon ab, was man damit tun möchte. Ist er lediglich für die eigenen Unterlagen gedacht, reicht in der Regel ein einfacher Abdruck. Soll aber ein Grundstück veräußert und der beleihungswert ermittelt werden, sollte ein beglaubigter Abdruck vorliegen.

Grundbuchauszug: Muster

Das Grundbuch besteht aus verschiedenen Blättern, deren Inhalte festgelegt sind. Es gibt die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis, die Abteilung I (Angaben zum Eigentümer), die Abteilung II (für Beschränkungen bzw. Belastungen des Grundstücks, persönliche Dienstbarkeiten) sowie Abteilung III (für den Eintrag bezüglich Grundpfandrechte, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld)

Auch für die Beantragung eines Auszuges aus dem Grundbuch gibt es verschiedene Muster, die man aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und dann an das zuständige Grundbuchamt senden kann.

Es ist aber auch möglich, für die Beantragung persönlich vorzusprechen oder sie mittels Fax in die Wege zu leiten. Inzwischen bieten sämtliche Bundesländer die Möglichkeit an, einen Grundbuchauszug online anzufordern. Auch hier muss allerdings das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.


Quellen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) »
Grünbücher, Ulla: Immobilienfinanzierung: Kredite - Kosten - Förderungen »
Krolkiewicz, Hans Jürgen: Günstig bauen »
Röben, Timo: IMMOBILIEN VERKAUFEN - ABER RICHTIG!!! Die Schritt für Schritt-Anleitung für den erfolgreichen Immobilienverkauf in Kurzform »