Hauskredit

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Eine Nichtabnahmeentschädigung ist eine Zahlung, die an einen Kreditgeber geleistet werden muss, wenn ein Darlehen nicht abgerufen werden kann. Der Kreditnehmer muss also der Bank eine Entschädigung zahlen, falls er nach Ablauf der Widerrufsfrist, den vereinbarten Kredit doch nicht in Anspruch nimmt.

Die Nichtabnahmeentschädigung wird in der Regel auch fällig, wenn der Kreditnehmer an den Umständen, die dazu führen, das Darlehen nicht zahlen zu können, keine Schuld trägt.

Eine Zahlung an die Bank kann nur umgangen werden, wenn ein Ersatzkreditnehmer gefunden wird oder Unstimmigkeiten im Vertrag aufgedeckt werden.

Nichtabnahmeentschädigung Definition

Wenn ein Hauskredit aufgenommen wird, hat man die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Falls aber nach Ablauf dieser Frist Umstände eintreten, die dazu führen, dass der Kredit abgelehnt werden muss, werden Kosten erhoben, die als Nichtabnahmeentschädigung bezeichnet werden.

Eine Nichtabnahmeentschädigung kann auftreten, wenn beispielsweise:

  • der Kaufvertrag für die Immobilie oder das Grundstück platzt
  • ein Schicksalsschlag den Kauf oder Bau verhindert
  • der Kreditnehmer arbeitslos wird

Desweiteren gibt es die Möglichkeit, dass der Kredit nicht mehr abbezahlt werden kann, weil der Verbraucher sich mit dem Forward-Dalehen oder der Anschlussfinanzierung verkalkuliert hat.

  • Das Forward-Darlehen ist eine spezielle Darlehensform der Anschlussfinanzierung. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zum Thema.

Auch kann es sein, dass der Darlehensnehmer den Kredit viel zu hoch angesetzt hat, er aber weniger Geld benötigt als geplant.

  • Da man manchmal nicht genau planen kann, welche Kosten auf einen zukommen, ist es sinnvoll, einen höheren Kredit anzusetzen. Dann sollte allerdings vertraglich festgehalten werden, dass die Finanzierung bis zu einer bestimmten Summe nicht abgenommen werden muss.

Ein Hauskredit ist zumindest für die Zeit der Zinsbindungsphase bzw. für zehn Jahre bindend, denn auch für die Bank entstehen für die Aufbringung des Kredits Kosten bzw. durch die Nichtabnahme Verluste.

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Nichtabnahmeentschädigung berechnen

Die Berechnung der Entschädigung erfolgt nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof (BGH) für die Vorfälligkeitsentschädigung entwickelt hat. Der BGH stellt den Banken mehrere Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung.

  • Auch die Vorfälligkeitsentschädigung beschreibt ein Entgelt, das an den Kreditnehmer gezahlt werden muss. In diesem Fall wird die Entschädigung fällig, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig tilgt.

Das bedeutet, die Bank kann sich sogar eine Berechnungsmöglichkeit aussuchen, die für sie zum günstigsten Ergebnis führt. Die Entschädigungskosten sollte man in jedem Fall genau prüfen lassen.

  • Eine Studie der Verbraucherzentrale stellte fest, dass es oftmals große Unterschiede zwischen den Berechnungen zu Nichtabnahmeentschädigung von Seiten der Banken und von Seiten der Verbraucher gibt. So versuchen einige Banken Gebühren für die Berechnung der Entschädigungssumme aufzuschlagen, was von Seiten des Gesetzgebers nicht gestattet ist.
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Nichtabnahmeentschädigung vermeiden

Der Kreditnehmer haftet für die Nichtabnahme der Finanzierung und dem dadurch entstandenen Schaden für das Kreditinstitut. Dies muss er auch dann, wenn er an den Umständen, auf denen die Nichtabnahme beruht keine Schuld trägt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen der Kreditnehmer um die Zahlung der Entschädigung herumkommt.

Dies wäre zum Beispiel der Fall wenn:

  • von Seiten der Bank im Vertrag formelle Fehler vorliegen oder
  • der Kreditnehmer einen solventen Ersatzkreditnehmer stellt, der die gleichen Sicherheiten bietet wie er und bereit ist, den Kredit zu den ausgehandelten Bedingungen zu übernehmen.

Einen Ersatzkreditnehmer zu finden dürfte sich in der Praxis für Privatmenschen als schwierig erweisen. Es kann sich aber lohnen, den Kreditvertrag genauestens zu prüfen. Fachleute können genau feststellen, ob formale Mängel im Kreditvertrag vorliegen, die dazu führen können, dass man keine Entschädigung zahlen muss. Ein solcher Mängel kann zum Beispiel eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sein.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers»
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht»
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 491 Verbraucherdarlehensvertrag»