Hauskredit

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Mit der Pfandfreigabe ist allgemein die Erklärung eines Gläubigers gemeint, mit der er sein Pfandrecht wieder aufgibt.
Bei Hauskrediten ist meist das Grundstück bzw. die Immobilie im Grundbuch als Pfand und Sicherheit für den Kreditgeber eingetragen. Diese Grundschuld wird nach Abzahlung des Kredits nicht mehr als Sicherheit benötigt und daher gelöscht. Es gibt auch Fälle, in denen eine vorzeitige Löschung vorgenommen wird.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Pfandfreigabe?
  2. Pfandfreigabe in der Baufinanzierung
  3. Pfandfreigabe mit Eigenkapital

Was ist eine Pfandfreigabe?

Wenn man einen Baukredit zur Finanzierung des Hausbaus oder eines Immobilienkaufs aufnimmt, dann erwartet die Bank gewisse Sicherheiten für den in der Regel doch sehr hohen Betrag, den sie zur Verfügung stellt.
Eine dieser Sicherheiten ist der Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch. Die Immobilie bzw. das Grundstück dient dann als Pfand für den Kredit, den die Bank gewährt.

  • Wenn der Hauskredit abbezahlt wurde, dann besteht für die Bank kein Grund mehr für eine weitere Verpfändung der Sicherheiten - die Bank erteilt die Pfandfreigabe.

Es kommt auch vor, dass Kreditinstitute bereits vor der vollständigen Tilgung eines Baukredits eine solche Pfandfreigabe erteilen. Dies passiert entweder, wenn nur noch kleine Restbeträge vorhanden sind oder es andere Sicherheiten gibt, die im Notfall ausreichen.

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Pfandfreigabe in der Baufinanzierung

Im Zusammenhang mit der Pfandfreigabe tauchen zumeist einige Grundbegriffe wie

auf. Wenn ein Grundpfandrecht beglichen ist und die dadurch gesicherte Forderung nicht mehr besteht, weil sie entsprechend des Vertrages erfüllt wurde, hat der Eigentümer den Anspruch auf die sogenannte Löschung. Der Berechtigte aus dem Grundpfandrecht muss dann eine Löschungsbewilligung erteilen.

  • Mit der Löschungsbewilligung stimmt die Bank der Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch zu. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

Ist jedoch die durch das Grundpfandrecht besicherte Forderung nur teilweise, also noch nicht in voller Höhe bezahlt, kann der Gläubiger bereits eine Teillöschungsbewilligung erteilen. Er kann zusätzlich oder stattdessen auch von mehreren ihm durch eine Gesamtgrundschuld oder durch eine Gesamthypothek verpfändeten Grundstücken einzelne freigeben, die als Sicherheit nicht mehr benötigt weden.

Dies geschieht dann durch eine sogenannte Freigabeerklärung. Dies ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung, die sich auf das Grundpfandrecht und die freigegebene Grundbesitzung bezieht, die danach grundbuchlich vollzogen wird durch Löschung auf dem belasteten - freigegebenen - Grundbesitz. Dieser Vorgang wird dann als Pfandfreigabe bezeichnet.

Pfandfreigabe mit Eigenkapital

Eine Pfandfreigabe kann auch im Zusammenhang mit dem Eigenkapital erfolgen. Will die Bank sichergehen, dass das für den Finanzierungsplan ausgewiesene Eigenkapital nicht anderweitig verwendet wird, kann das Kreditinstitut eine Verpfändung dieses Kapitals fordern. Die Freigabe erfolgt dann erst, wenn das Eigenkapital in die Finanzierung des Investitionsobjekts einfließt.

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Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG»
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 875 Aufhebung eines Rechts»