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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis aus dem Bereich des Steuer- und Finanzwesens. Sie bescheinigt der betreffenden Person die ordnungsgemäße Zahlung der Grunderwerbsteuern.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, ist in Deutschland nicht an bestimmte Gesetzesvorlagen geknüpft. Lediglich die Grunderwerbssteuer muss bezahlt worden sein. Dies kann durch das Vorlegen eines Kontoauszuges oder des entsprechenden Überweisungsbeleges nachgewiesen werden.

Gemäß § 22 GrEStG (Grunderwerbssteuergesetz) wird die Bescheinigung durch die zuständige Grunderwerbssteuerstelle ausgefertigt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Soll eine Immobilie erworben werden, fertigt der Notar die sogenannte Veräußerungsanzeige aus, zu welcher ein Vordruck für die Bescheinigung gehört und die er an das Finanzamt übermittelt. Dies muss spätestens 2 Wochen nach der Beurkundung des Immobilienkaufs geschehen.

Das Finanzamt stellt dann den Steuerbescheid aus und der Käufer erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn er Grunderwerbssteuer gezahlt hat. Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte immer daran denken, dass ohne diese Bescheinigung, der Kauf nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann.

Ob man eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt oder nicht, kann man bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der zuständigen Stadt, Gemeinde oder Kommune in Erfahrung bringen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung und Grundbucheintrag

Obwohl die Begleichung der Grunderwerbssteuer kein Hindernis für den Erwerb einer Immobilie darstellt, haben die Grundbuchämter die Anweisung, keine entsprechenden Eintragungen ins Grundbuch vorzunehmen, wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Ihr Fehlen kann den Käufer also vor immense Probleme stellen, auch im Hinblick auf ein eventuell notwendiges Immobiliendarlehen. Zwar hat die Bescheinigung prinzipiell nichts mit einem Darlehen zu tun, indirekt nimmt es allerdings doch aus den folgenden Gründen Einfluss:

  • Wer sich als Eigentümer einer Immobilie ins Grundbuch eintragen lassen möchte, sollte unbedingt die anfallenden Grunderwerbssteuern bei seiner Finanzplanung mit bedenken, diese rechtzeitig zahlen und die Bescheinigung beantragen, bevor er zum Grundbuch Amt geht. Man kann auch die Zahlungsbestätigung der Bank direkt an das Grundbuchamt weitergeben. Das Finanzamt stellt dann die Bescheinigung sehr zeitnah aus.

Kosten für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, ist mit Kosten verbunden. Diese halten sich mit Beträgen zwischen 5 und 20 Euro allerdings sehr in Grenzen. Bei der Erteilung eines öffentlichen Auftrages können die Kosten auch gänzlich entfallen, da es sich um einen Vorgang handelt, der im öffentlichen Interesse liegt.

Die Höhe hängt vom Bundesland ab, in dem man eine Immobilie erwirbt. Die Kosten für die Ausstellung können Immobilienkäufer als Nebenkosten beziehungsweise Erwerbsnebenkosten des Kaufes steuerlich anrechnen lassen.


Quellen

Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) § 22 »
Biallo, Horst: Hilfe! Ich kaufe eine Immobilie: Alles über Finanzierung, Tilgung und Steuern »
Brückner, Michael: Praxishandbuch Immobilienerwerb - inkl. Arbeitshilfen online »
Lindauer, Jürgen: Immobilien und Steuern: Kompakte Darstellung für die Praxis »