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Wer einen Kreditvertrag unterzeichnet, geht zwar eine rechtsverbindliche Verpflichtung ein, hat aber laut Gesetzgeber ein sogenanntes Widerrufsrecht, von dem er Gebrauch machen kann. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Frist beachtet werden.

Eine Begründung ist bei einem Widerruf nicht notwendig. Die kreditgebende Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Kreditnehmer über sein Widerrufsrecht schriftlich aufzuklären. Die Rechtsgrundlage für das Recht auf Widerruf ist der § 495 Abs 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wie lange besteht ein Widerrufsrecht?

Es gibt klare Regelungen, wie lange ein Widerrufsrecht geltend gemacht werden kann. Laut Gesetzgeber hat der Kreditnehmer ab dem Moment seiner Willenserklärung (also der Unterzeichnung bzw. dem Empfang des Vertrages) 2 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wer erst nach Ablauf der Frist den Vertrag widerrufen möchte, handelt zu spät und bleibt an ihn gebunden.

Aus diesem Grund ist es ratsam, seinen Widerruf möglichst lückenlos zu dokumentieren und das entsprechende Schreiben per Einschreiben zu senden. Durch den Zustellungsvermerk ist der zeitlich korrekte Eingang bei der anderen Vertragspartei hinreichend dokumentiert.

  • Manchmal kann das Widerrufsrecht auch verlängert werden, etwa auf 30 Tage. Eine solche Vereinbarung kommt meist zustande, wenn etwa notwendige Informationen zum Zinssatz oder zur Laufzeit fehlen. Eine solche Fristverlängerung muss dann im Kreditvertrag eindeutig vermerkt werden. So vermeiden beide Parteien Missverständnisse.

Widerrufsrecht - Vorlage für einen Widerruf

Ein Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich erklärt werden. Man kann den Widerruf also auch am Telefon vornehmen. Zur Sicherstellung der Nachweisbarkeit ist es allerdings sinnvoll, ihn schriftlich zu verfassen. Man kann hierfür einfach eine Vorlage für einen Widerruf aus dem Internet verwenden. Dort gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Download.

Möchte man einen Widerruf selbst verfassen, sollte man darauf achten, dass bestimmte Angaben enthalten sind, etwa:

  • Name und Adresse des Widerrufenden
  • Kunden- oder Vertragsnummer
  • Datum des Vertragsabschlusses

Man muss ein solches Schreiben übrigens nicht eigenhändig unterzeichnen. Es ist auch ohne die Unterschrift des Widerrufenden gültig. Das wichtigste Kriterium für die Zulässigkeit ist das Datum der Zustellung, da es die Einhaltung der Frist nachweist.

  • Die von der Bank vorzulegende Widerrufsbelehrung kann ein Grund für eine vorzeitige Kündigung eines Kreditvertrages durch den Kreditnehmer sein. Ist die Belehrung zum Thema Widerrufsrecht nämlich fehlerhaft, kann der Kreditnehmer den zugrundeliegenden Vertrag auch Jahre nach Vertragsabschluss anfechten.

Wann gilt das Widerrufsrecht nicht?

Es gibt beim Widerruf von Verträgen allerdings Ausnahmen, bei denen dieses Recht nicht zur Anwendung kommt.

Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind unter anderem:

  • Kreditverträge mit einer Nettokreditsumme von unter 200 Euro
  • Kreditverträge mit einer maximalen Laufzeit von 3 Monaten
  • Kreditverträge gegen Pfand
  • Arbeitgeberkredite, die als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag gewährt werden
  • Förderdarlehen des Staates mit sehr günstigen Konditionen

Neben diesen Kreditformen sind auch gewerbliche Kredite oder Darlehen mit einer sogenannten Null-Prozent-Finanzierung (bei der keine Zahlung von Zinsen oder Gebühren erfolgt und auch keine Restschuldversicherung abgeschlossen wird), vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Diese Ausnahmen sind ebenfalls vom Gesetzgeber vorgegeben.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 495 »
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 491 »
Hadding, Walther / Hopt, Klaus J.: Das neue Verbraucherkreditgesetz: Erste Erfahrungen und Probleme »
Henke, Florian: Die Reichweite des Widerrufsdurchgriffs: Unter besonderer Berücksichtigung restschuldversicherter Verbraucherdarlehensverträge »