Soll eine Immobilie gekauft werden, benötigen viele dafür die Hilfe der Bank und nehmen einen Hauskredit in Anspruch.
Was passiert aber mit dem Hauskredit, wenn der Immobilienkauf doch nicht zustande kommt?
Kann man das Widerrufsrecht nutzen, wenn der Hauskredit geplatzt ist oder den Darlehensvertrag aus besonderen Gründen außerordentlich kündigen?
Inhaltsverzeichnis:
Hauskredit geplatzt - mögliche Gründe
Eigentlich führt einzig die Tatsache, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird dazu, dass ein Hauskredit geplatzt ist.
Eine den Kredit beendende Zahlungsunfähigkeit kann vor allem aus den folgenden Gründen eintreten:
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Trennung der Partner
- Krankheit
- Gehaltssenkung durch Arbeitsplatzwechsel
Zwar sind die Banken in der Regel zu Gesprächen bereit, um zu verhindern, dass ein Kredit platzt, aber in vielen Fällen lässt sich dies nicht vermeiden.
Immobilienverkauf missglückt - Hauskredit geplatzt
Ein weiteres Szenario, das dazu führen kann, dass ein Hauskredit geplatzt ist, besteht in einem nicht erfolgreich abgeschlossenen Kauf einer Immobilie, womit der Grund für den Immobilienkredit wegfällt.
Hat beispielsweise ein Ehepaar mit einem Hauseigentümer einen Kauf vereinbart und im Vertrauen auf den erfolgreichen Abschluss die Finanzierung des Immobilienkaufs mit einem Kredit sichergestellt, kann ein Scheitern des Verkaufs schwerwiegende Folgen haben.
Kommt der Kauf tatsächlich nicht zustande, muss der Darlehensnehmer unbedingt mit seiner kreditgebenden Bank sprechen und die Möglichkeiten klären. Innerhalb der Frist zum Widerruf ist eine Auflösung des Kreditvertrages kein Problem.
Ist diese allerdings abgelaufen, muss geklärt werden, was im Vertrag schriftlich fixiert ist. Eine Zwangsversteigerung fällt aus, da der Kauf der Immobilie ja nicht erfolgt ist.
Hat die Bank Anspruch auf Schadensatz, wenn der Hauskredit geplatzt ist?
Da der Hauskredit ja an die vermutlich beliehene Immobilie gebunden sein wird und diese letztlich nicht erworben werden konnte, kommt es vermutlich gar nicht erst zur Auszahlung der Kreditsumme. Dafür werden meist Kosten fällig:
- Schadensersatz (für entgangene Gewinne aus dem Kredit)
- Stornierungskosten
- Falls der Kredit trotz nicht gekaufter Immobilie bestehen bleiben soll, kann der Kreditnehmer die Bank bitten, die Kreditzusage für einen gewissen Zeitraum beizubehalten. In dieser Zeit müsste allerdings eine vergleichbare Immobilie gefunden werden.
Quellen
Gesetz zur Kreditvergabe >>
Sasse, Robert: Kredite - so kommen Sie schnell an Ihren Wunschkredit »
Sammet, Steffi / Schwartz, Stefan: Immobilienkauf für Dummies »