Gibt es nach Insolvenz und Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303a Insolvenzordnung (InsO)) die Möglichkeit der Baufinanzierung? Wer muss sich beim Hauskredit nach dem Insolvenzverfahren auf Probleme einstellen?
Inhaltsverzeichnis:
Was ist eine Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung steht am Ende einer Insolvenz bzw. Privatinsolvenz. Mit der Erteilung einer solchen Befreiung wird der insolventen Person bestätigt, dass sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens schuldenfrei ist.
Dadurch wird ihr ermöglicht, finanziell ganz von vorne zu beginnen, ohne die drückende Last der alten Schuldenberge.
Die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung sind:
- Stellung eines Antrages auf Restschuldbefreiung (er sollte zeitgleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden)
- Ende der Wohlverhaltenszeit (sie dauert in der Regel 6 Jahre)
- Bemühen um eine Arbeitsstelle und möglichst Ausübung einer zumutbaren, beruflichen Tätigkeit
- Abtretung des pfändbaren Teiles des Gehaltes
- Vermeidung jeglicher Insolvenzstraftaten (z. B. Verschweigen von Einnahmen)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht ausgestellt werden. Damit ist man zwar schuldenfrei, allerdings muss man bestimmte Dinge beachten, wenn man nach einer Insolvenz erneut eine Baufinanzierung plant.
Hauskredit trotz Restschuldbefreiung
Es ist zwar prinzipiell möglich, nach erfolgreich durchlaufener Privatinsolvenz (sie wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet) eine Baufinanzierung ins Auge zu fassen. Allerdings sind die Banken sehr vorsichtig.
Da die Insolvenz und die Restschuldbefreiung für einige Jahre bei der Schufa eingetragen bleiben, wird die Bank davon erfahren und sich die Frage stellen, wie kreditwürdig man als Antragsteller ist.
Möchte man nicht bis zur Löschung der Schufa-Einträge warten, kann man auch versuchen, über die folgenden Wege eine Baufinanzierung auf die Beine zu stellen:
- Baufinanzierung durch eine dritte Person (beispielsweise den Ehepartner)
- Aufnahme eines Privatkredits (bei Verwandten, Freunden)
- Gespräch mit der Bank
Vielleicht haben ja Gründe zur Privatinsolvenz geführt, die außerhalb der eigenen Verantwortung lagen. Dann kann es sinnvoll sein, sich mit der Bank zusammenzusetzen und auf solche Gründe hinzuweisen. Eventuell ist die Bank dann bereit, den Eintragungen bei der Schufa nicht so viel Gewicht beizumessen und andere Faktoren stärker zu gewichten.
- Wer trotz Insolvenz eine Baufinanzierung mithilfe der Bank stemmen möchte, sollte im Gespräch auf vorhandene Sicherheiten wie einen sicheren Arbeitsplatz, das hohe Einkommen, eine finanzielle Zuwendung von Seiten der Eltern oder eine Lebensversicherung, in der man von jemandem als Begünstigter eingesetzt wurde, hinweisen.
Die sicherste Variante bleibt abzuwarten bis die Schufa-Einträge nach drei Jahren gelöscht werden. Um sicherzustellen, dass sie nach dieser Frist auch wirklich entfernt wurden, sollte man vor einem Kreditantrag zunächst eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen.
Einzelnachweise und Quellen
Insolvenzordnung (InsO) § 286 ff >>