Das Grundbuchamt in Müllheim regelt sämtliche Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte betreffen.

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt gestatten, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte notiert.

Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.

Was genau steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält diverse Informationen.

Dazu gehören Informationen über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.

Des Weiteren werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Vorkaufsrechte zählen zu den Lasten und Beschränkungen.

Die wichtige Ausnahme

Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.

Über die Grundbucheinsicht

Die Grundbucheinsicht ist nur über einen Grundbuchausdruck machbar. Jedes Bundesland bietet die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.

Die Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben. Somit kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.

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Welche Kosten fallen an?

Für den Grundbuchausdruck wird eine Gebühr in Höhe von 10 bis 20 Euro fällig.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.

Wer darf Einsicht ins Grundbuch erhalten?

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt zulassen, wenn ein berechtigtes Interesse existiert. Wer über ein eingetragenes Recht im Grundbuch verfügt, hat ein berechtigtes Interesse.

Gültige Grundbuchrechte sind zum Beispiel:

Löschungen und Eintragungen

Wer Einträge oder Löschungen aus dem Grundbuch verwirklichen möchte, muss sich an das Grundbuchamt wenden. Generell bedarf es für Eintragungen und Löschungen die Partizipation einer Notarin oder eines Notars.

Begründet wird dies mit der Tatsache, dass für Eintragungen oder Löschungen öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärungen der Inhaberin oder des Inhabers, deren oder dessen Recht durch die Eintragung berührt wird, erforderlich sind.

In manchen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung erfolgen. Als Ausnahmen gelten zwei Grundbuchkorrekturen:

Postanschrift

Grundbuchamt Müllheim
Werderstraße 37
79379 Müllheim

Postfach

Werderstraße 37
79379 Müllheim


Quellen

§ 1 GBO »
Gesetze im Internet: GBO »