In Deutschland gibt es unterschiedliche Darlehensarten, die eine Immobilienfinanzierung unter verschiedenen Lebensumständen ermöglichen.
Unter Darlehen versteht man generell eine vertraglich festgesetzte Geldsumme, die von einem Geldgeber (z.B. Bankinstitut) an einen Geldnehmer (z.B. Hausbauer) geliehen wird.
Das Darlehen ist nur vorübergehend und muss - und das hängt von der Darlehensart ab - in Raten oder am Ende komplett zurückgezahlt werden.
Die häufigsten Darlehensarten
Zu den beiden sehr häufig beim Immobilienerwerb in Anspruch genommenen Darlehensarten gehören das:
Beide Darlehensarten basieren auf ähnlichen Rahmenbedingungen. Der Kreditnehmer schließt mit der Bank eine Baufinanzierung zu einem über einen bestimmten Zeitraum gebundenen Sollzins ab. Die Tilgung erfolgt in aller Regel über fest vereinbarte Raten.
Was beide Darlehensarten stark unterscheidet, ist die interne Struktur der Raten. Beim Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Belastung immer gleich. Allerdings verschiebt sich das Verhältnis aus:
- Zinszahlung und
- Tilgungsanteil.
Letzterer wird mit zunehmender Laufzeit immer höher.
- Das Tilgungsdarlehen basiert in der Festlegung eines festen Tilgungsanteils von beispielsweise zwei Prozent p. a. Was sich jedoch, im Gegensatz zu dem Annuitätendarlehen, mit der Laufzeit verändert, ist die Höhe der Zinszahlungen, die immer weiter sinken.
Endfälliges Darlehen, Forward-Finanzierung und andere Darlehensarten
Neben diesen beiden Darlehensarten setzt ein Teil der Bauherren auch auf andere Finanzierungsoptionen. Das endfällige Darlehen beruht auf einer Tilgung der Kreditschuld zum Laufzeitende – als Einmalzahlung. Während der Laufzeit fließt nur der Zins an die Bank.
Verwendung der Darlehensarten als:
- Zwischenfinanzierung
- Kombination mit einem Bausparer oder
- bei Erwartung hoher Einmalzuflüsse.
Ein Forward-Darlehen basiert auf der Festlegung der Kreditkonditionen und dem Versprechen der Bank, zum vereinbarten Zeitpunkt das Geld bereitzustellen. Die Forward-Periode wird im Gegenzug verzinst. Lohnenswert ist das Ganze dann, wenn in sechs bis 18 Monaten das Kapital gebraucht wird und mit Zinsanhebungen zu rechnen ist.
Bei diesem Darlehensart ist eine sofortige Rückführung der Kreditsumme ohne die Gefahr einer Strafzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Geeignet ist diese Form dann, wenn Versicherungen oder Kapitalanlegen zeitnah aufgelöst werden.
Quellen
Weinhardt, Bernd: Unternehmensfinanzierung mit dem Kapitaldienstleitungsgrad »
Landgraf, Daniela: Die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie »