Denkmalschutz bedeutet, bei der Renovierung oder beim Umbau einer Immobilie auf bestimmte Dinge achten zu müssen. Ob eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, kann man aus dem Grundbuch in Erfahrung bringen. Wird ein Gebäude unter Schutz gestellt, wird dies im Grundbuch eingetragen. Allerdings ist aus dem Eintrag nicht ersichtlich, welche Teile des Hauses im Detail unter Schutz stehen.

Denkmalschutz bei Gebäuden

Wer sich für ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie interessiert und über einen Kauf nachdenkt, für den ist es zunächst einmal sinnvoll, sich bezüglich eines eventuell vorliegenden Denkmalschutzes darüber zu informieren, ob es grundsätzlich zu einer der folgenden Denkmalarten gehören könnte:

  • Gesamtanlagen
  • Boden- und Baudenkmal
  • Gartendenkmal
  • Immobilien
  • Sachen (beweglich)
  • Sachgesamtheiten (Ensembles oder Flächendenkmale)

Da vermutlich jede Immobilie in eine dieser Kategorien passt, sollte der nächste Schritt der zum Amt für Denkmalschutz oder zu den anderen Behörden der Stadt oder gemeinde sein.

  • Eine sinnvolle Aufgabe für potenzielle Käufer wäre es zudem, sich in das jeweils geltende Denkmalschutz-Gesetz einzuarbeiten, das für das Bundesland gilt, in dem man ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen möchte.

Welche Rolle spielt der Denkmalschutz bei einer Baufinanzierung?

Wer sein Herz an einen Altbau oder eine Altbauwohnung verloren hat, der sollte sich vor der Aufnahme eines Baukredits zum Kauf der Traumimmobilie genauestens darüber informieren, ob das betreffende Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht.

Denn ist dies der Fall, dürfen Sanierungsmaßnahmen oder gar An- und Umbauten oft nur in einem bestimmten Rahmen ausgeführt werden und können so auch preislich gleich einmal ganz anders ausfallen, als man es sich zunächst vorgestellt hat.

Steht die gewünschte Immobilie unter Denkmalschutz, kann man davon ausgehen, dass sämtliche Renovierungsmaßnahmen, die auch von außen sichtbar sind, zunächst von der örtlichen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden müssen. Ist dies der Fall, kann es sein, dass genau vorgeschrieben wird, was und wie saniert werden darf.

So kann es passieren, dass beispielsweise

  • die für die Fassade verwendete Farbe vorgeschrieben wird
  • nur bestimmte Dachziegeln verwendet werden dürfen
  • kein neues Fenster eingebaut werden darf.

Hilfe und Beratung vom Profi zum Thema Denkmalschutz

denkmalschutz

Steht ein Haus unter Denkmalschutz bedeutet dies nicht gleich, dass gar keine Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen vorgenommen werden dürfen. Heutzutage sind einige Denkmalschützer gegenüber Renovierungsmaßnahmen aufgeschlossen und helfen auch gerne beratend mit.

Es gibt viele schöne Beispiele, die zeigen, dass unter Schutz stehende Gebäude gut an moderne Ansprüche und Anforderungen angepasst werden können.

Für die Renovierung, den Umbau oder Ausbau eines denkmalgeschützten Objekts sollte man unbedingt einen Architekt oder eine Architektin mit entsprechender Erfahrung zu Rate ziehen. Der Architekt sollte nicht nur das Wissen um den richtigen Umgang mit alter Bausubstanz haben, sondern auch einen guten Draht zur Denkmalpflege besitzen. So kann der Architekt auch bei Verhandlungen um Baudetails helfen.

Energieausweis bei Denkmalschutz?

In Deutschland benötigt man seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für das Gebäude sein, wenn es bis 1965 erbaut wurde. Seit dem 1. Januar 2009 muss ein solcher Ausweis vorliegen wenn man eine Immobilie verkauft oder sie nach dem Kauf vermietet. Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses sind von der Pflicht, einen Energieausweis für das Gebäude zu besitzen, durch den Gesetzgeber befreit. Dies ist in der Energieeinsparverordnung festgehalten.

Der Steuervorteil bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden

Steuerliche Vorteile gibt es in Deutschland beinahe nur noch für die Renovierung bzw. Sanierung von Gebäuden, die denkmalgeschützt sind. Doch Vorsicht: diese Steuervorteile werden oft mit einem hohen Kostenrisiko erkauft.

  • Häufig sind die Denkmalschutzbehörden oder auch der Heimatschutz vor Ort bereit, bei Renovierungen von denkmalgeschützten Objekten finanzielle Unterstützung zu leisten. Diese Beiträge sind für gewöhnlich jedoch eher klein und haben meist mehr eine symbolische Bedeutung.

denkmalgeschützten Hauses sind von der Pflicht, einen Energieausweis für das Gebäude zu besitzen, durch den Gesetzgeber befreit. Dies ist in der Energieeinsparverordnung festgehalten.

Lässt sich Denkmalschutz aufheben?

Falls man als Eigentümer der Ansicht ist, dass ein Gebäude den Status eines denkmalgeschützen Hauses nicht verdient oder man nachweisen kann, dass die ursprünglichen Gründe für den Denkmalschutz nicht mehr gelten, kann man natürlich beim Amt für Denkmalschutz einen Antrag auf Aberkennung des Denkmalschutzes stellen. Erfolg verspricht eine Argumentation, die beispielsweise auf der Basis der Unzumutbarkeit ruht, wenn es um die Erhaltung der Bausubstanz geht. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in einem 2002 gefällten Urteil festgehalten, dass auch der Denkmalschutz Grenzen habe.

Denkmalschutz AfA

Unter dieser Bezeichnung versteht man die steuerrechtlichen Gegebenheiten, auf deren Basis man Sanierung- oder Modernisierungsarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten eintragen und abschreiben kann. Insgesamt lassen sich so über eisen maximalen Zeitraum von 12 Jahren 100 % der Modernisierungs- und Instandhaltungskosten zurückholen.