Das Grundbuchamt in Bad Freienwalde (Oder) regelt sämtliche Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte tangieren.

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt ermöglichen, wenn ein berechtigtes Interesse festgestellt wurde.

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Das Grundbuch - was ist das?

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Das Grundbuch gehört zu den amtlichen Registern. Einzutragen ins Grundbuch sind Grundstücke und die sogenannten grundstücksgleichen Rechte.

Grundstücksgleiche Rechte sind beispielsweise Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.

Was genau steht im Grundbuch?

Ein Grundbuch zählt ausgewählte Angaben auf.

Dazu gehören Informationen über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.

Des Weiteren werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Vorkaufsrechte zählen zu den Lasten und Beschränkungen.

Eine relevante Ausnahme

Möchte man eine Information über Grundstücksgrenzen bekommen, ist nicht das Grundbuchamt, sondern das kommunale Katasteramt der rechtmäßige Ansprechpartner.

Wie kann man das Grundbuch einsehen?

Die Grundbucheinsicht ist ausschließlich über einen Grundbuchausdruck machbar. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.

Für alle Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Das heißt, dass alle Bürger ohne Skepsis von der Korrektheit der Informationen des Grundbuchamtes ausgehen können.

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Die Höhe der Kosten

Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.

Eine Beantragung des Ausdrucks aus dem Grundbuch kann sowohl persönlich als auch schriftlich oder per Fax erfolgen.

Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch

Das Grundbuchamt erlaubt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch. Wer über ein eingetragenes Recht im Grundbuch verfügt, hat ein berechtigtes Interesse.

Gültige Grundbuchrechte sind zum Beispiel:

Eintragungen und Löschungen

Grundbucheinträge und Löschungen aus dem Grundbuch werden durch das Grundbuchamt vollzogen. Dazu muss man stets eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.

Als Grund dafür wird angegeben, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung stattfinden. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:

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Anschrift

Grundbuchamt Bad Freienwalde (Oder)
Viktor-Blüthgen-Straße 9
16259 Bad Freienwalde (Oder)

Postfach

Postfach 11 53
16251 Bad Freienwalde (Oder)


Quellen

NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
§ 1 GBO »