Das Grundbuchamt in Coesfeld regelt alle Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte tangieren.

Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Einzutragen ins Grundbuch sind Grundstücke und die sogenannten grundstücksgleichen Rechte.

Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.

Was genau steht im Grundbuch?

Ein Grundbuch zählt ausgewählte Angaben auf.

Hierzu zählen Informationen über die Eigentumsverhältnisse sowie Grundpfandrechte. Das sind Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken und Hypotheken.

Zusätzlich werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. Als Lasten und Beschränkungen gelten bspw. Wegerechte, Vorkaufsrechte und Vormerkungen.

Die wichtige Ausnahme

Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.

Einsicht ins Grundbuch

Einsicht wird über den Grundbuchausdruck gewährt. Die Einsicht in das Grundbuch ist in jedem Bundesland auf elektronischem Weg möglich.

Die Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben. Damit kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.

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Kosten und Gebühren

Die Unkosten für den Ausdruck betragen zwischen 10 und 20 Euro.

Eine Beantragung des Ausdrucks aus dem Grundbuch kann sowohl persönlich als auch schriftlich oder per Fax erfolgen.

Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt ermöglichen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt stets dann vor, wenn man ein eingetragenes Recht im Grundbuch vorweisen kann.

Zu diesen eingetragenen Rechten gehören:

Löschungen und Eintragungen

Wer Einträge oder Löschungen aus dem Grundbuch vornehmen möchte, muss sich an das Grundbuchamt wenden. Dazu muss man immer eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.

Begründet wird dies mit der Tatsache, dass für Eintragungen oder Löschungen öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärungen der Inhaberin oder des Inhabers, deren oder dessen Recht durch die Eintragung berührt wird, erforderlich sind.

Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn auch nur wenige, die ohne Notarin und ohne Notar eingetragen werden können. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:

Postanschrift

Grundbuchamt Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 6
48653 Coesfeld

Postfach

Postfach 11 51
48651 Coesfeld


Quellen

§ 1 GBO »
NRW-Justiz: Grundbuch »
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »