Sämtliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten regelt das Grundbuchamt Walsrode.
Das Grundbuchamt erlaubt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch gehört zu den amtlichen Registern. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte notiert.
Grundstücksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.
Was genau steht im Grundbuch?
Im Grundbuch werden unterschiedliche Angaben aufgeführt.
Dazu gehören Daten über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, also Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.
Außerdem wird durch das Grundbuch über Lasten und Beschränkungen informiert. Als Lasten und Beschränkungen gelten beispielsweise Wegerechte, Vorkaufsrechte und Vormerkungen.
Die wichtige Ausnahme
Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.
Wie kann man das Grundbuch einsehen?
Mit einem Grundbuchausdruck darf man in das Grundbuch einsehen. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.
Das Prinzip des öffentlichen Glaubens gilt für sämtliche Eintragungen im Grundbuch. Damit kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.
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Welche Kosten fallen an?
Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.
Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.
Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?
Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt bewilligen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Wer über ein eingetragenes Recht im Grundbuch verfügt, hat ein berechtigtes Interesse.
Gültige Grundbuchrechte sind etwa:
- Eigentums- und Wohnrechte
- Hypothek
- Wegerechte
Eintragungen und Löschungen
Grundbucheinträge und Löschungen aus dem Grundbuch werden vom Grundbuchamt vorgenommen. Dafür ist grundsätzlich eine Notarin bzw. ein Notar zu beteiligen.
Begründet wird dies mit der Tatsache, dass für Eintragungen oder Löschungen öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärungen der Inhaberin oder des Inhabers, deren oder dessen Recht durch die Eintragung berührt wird, zwingend sind.
Jedoch gibt es Ausnahmen, wenn auch nur wenige, die ohne Notarin und ohne Notar eingetragen werden können. Zu diesen Ausnahmen gehören nur zwei Grundbuchberichtigungen:
- die Korrektur aufgrund einer Erbfolge, bei Vorlage eines notariellen Testamentes oder eines Erbscheins
- die Richtigstellung, weil ein Recht erloschen ist (gegebenenfalls unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Anschrift
Grundbuchamt Walsrode
Lange Straße 29 - 33
29664 Walsrode
Postfach
Postfach 11 49
29651 Walsrode
- Telefon: 05161 60070
- Telefax: 05161 600780
- E-Mail: agwal-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Internet: http://www.Grundbuchamt-walsrode.niedersachsen.de
Quellen
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »
NRW-Justiz: Grundbuch »
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »