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Beim Beleihungsauslauf handelt es sich um das Verhältnis von Darlehenssumme und dem so genannten Beleihungswert (Kreditsicherheit der Banken).

Der Beleihungsauslauf stellt das Beleihungsrisiko dar, das ein Kredit mit sich bringt. Er wird normalerweise in Prozent des Beleihungswerts angegeben.

Wann immer es um eine Sicherheitenbewertung bei der Beleihung von Kreditsicherheiten geht, steht dieser Prozentwert rechnerisch mit dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze in Zusammenhang.

Der Beleihungswert orientiert sich vor allem am Verkehrs- oder Marktwert und zeigt dementsprechend lediglich die maximal mögliche Beleihbarkeit.

Der Beleihungsauslauf hingegen stellt das Gesamtrisiko eines Darlehens im Vergleich zur beliehenen Kreditsicherheit dar.

Wird also eine Immobilie beliehen, verdeutlicht der Beleihungsauslauf das Verhältnis aller Fremdmittel einer Finanzierung zum maximal möglichen Beleihungswert der Immobilie.

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Wie lässt sich der Beleihungsauslauf berechnen?

Nimmt man an, ein Immobilienkäufer benötigt ein Darlehen, für das sich folgende Eckdaten ergeben:

Setzt man nun die Darlehenssumme zum Beleihungswert ins Verhältnis (160.000 Euro / 270.000 Euro), dann erhält man als Ergebnis einen Beleihungsauslauf von 59% für das Darlehen. Das heißt, die Immobilie wird nur zu 59% beliehen. Der sich ergebende Effekt ist, dass sich Baufinanzierung bei Bedarf noch einmal aufstocken ließe.

Beleihungsauslauf Rechner

Welchen Einfluss hat der Beleihungsauslauf auf den Darlehenszinssatz?

Der errechnete Wert des Beleihungsauslaufes wird von den Banken als Maßstab für das Risiko bei einer Finanzierung angesehen. Deshalb übt er direkten Einfluss auf den Zinssatz aus, den die Bank für ein benötigtes Immobiliendarlehen anbietet. Der Grund dafür ergibt sich aus der Tatsache, dass der Zinssatz umso attraktiver ist, je geringer der berechnete Wert ausfällt. Ist der errechnete Wert zu hoch, wird die Finanzierung nicht selten abgelehnt.

  • Hier spielt auch die individuelle Gesamtsituation des Antragstellers eine wichtige Rolle. Verfügt er über eine außerordentlich gute Bonität, erhält er das Darlehen trotz eines hohen Beleihungsauslaufes.

Die meisten Banken legen die Obergrenze für den Beleihungsauslauf so hoch fest, dass sie bei einer eventuell notwendig werdenden Zwangsversteigerung zumindest das von ihnen eingesetzte Kapital zurückerhalten. Der Wert liegt meist bei maximal 60%, weil die Bank davon ausgeht, dass dies zur Deckung ausreicht. In diesem Fall spricht man von einem Realkredit. Ist der Wert größer als 60%, muss die Bank damit rechnen, dass ihr ein gewisser Teil ihres Geldes bei einer Zwangsversteigerung verlorengeht.


Quellen

Keller, Helmut: Praxishandbuch Baufinanzierung für Wohneigentümer: Planung - Kosten - Realisierung »
Oppel, Kai / Radke, Sven: Immobilienfinanzierung: Neue Kredite, neue Wege »
Landgraf, Daniela: Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Ärgerlich, überflüssig oder doch nützlich? »