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Wer finanzielle Mittel benötigt, der kann sich diese über verschiedene Formen von Darlehen besorgen. Eine Darlehensvariante ist das sogenannte Forward-Darlehen.

Bei diesem Darlehen gibt es eine Besonderheit bezüglich des Beginns der Laufzeit. Diese Besonderheit bezeichnen Experten als Forward-Periode.

Was ist die Forward-Periode?

Unter der Forward-Periode ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Abschluss des Vertrages eines Forwarddarlehen und dem Beginn der vereinbarten Laufzeit liegt. Es handelt sich also sozusagen um eine zeitlich verschobene Auszahlung der Darlehenssumme.

Während dieses Zeitraumes werden dem Darlehensnehmer keine Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt. Dafür berechnet der Darlehensgeber aber einen meist kleinen Aufschlag auf den ursprünglichen Nominalzinssatz.

  • Der vom Darlehensgeber erhobene Zinsaufschlag wird für jeden Monat, den sich die Auszahlung verzögert erhoben. Es macht also durchaus einen Unterschied, ob man 3 Monate als Forward-Periode vereinbart oder ob man die Auszahlung um 60 Monate nach hinten verschiebt. Normalerweise kann eine Anschlussfinanzierung frühestens 6 bis 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsphase vereinbart werden.

Wie die Forward-Periode entsteht

Dieser Zeitraum hängt mit dem Forward-Darlehen zusammen, das sehr häufig für eine Anschlussfinanzierung genutzt wird. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die Periode ermitteln lässt:

  • Vertragsabschluss am 1. Januar 2015 (mit festgelgtem Einsatz)
  • Auszahlung der Darlehenssumme am 1. Juli 2018
  • Forward-Periode beträgt 42 Monate (01.01.2015 bis 01.07.2018)
  • Aufschlag für einen Zeitraum von 42 Monaten durch den Darlehensgeber

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eines Forward-Darlehens darf die Zinsbindung bzw. die Immobilienfinanzierung selbst noch maximal 66 Monate laufen. Ist die Laufzeit länger, besteht keine Möglichkeit, ein solches Darlehen zu nutzen.

Höhe des Zinsaufschlages während der Forward-Periode

Wie hoch der Zinsaufschlag während der Periode ausfällt, hängt vor allem vom jeweiligen Anbieter sowie von der Länge der Periode ab, die der Darlehensnehmer wählt. Prinzipiell verlangen die Darlehensgeber Zinsaufschläge zwischen etwa 0,12 Prozent und 1,45 Prozent monatlich.

Diese Aufschläge gleichen die niedrigen Zinsen aus, die sich der Darlehensnehmer für die zukünftige Anschlussfinanzierung sichert. Zum Nachteil werden sie, wenn die Zinsen während des Aufschubzeitraumes stark sinken, sodass der Darlehensnehmer höhere Zinsen (inklusive des Aufschlages) zahlen muss, als am aktuellen Markt üblich.

Forward-Periode - wann lohnt sie sich?

Der Abschluss eines Forward Darlehens und die damit verbundene Forward-Periode mach Sinn, wenn zukünftig mit steigenden Zinsen gerechnet werden kann. Der Darlehensnehmer wettet sozusagen, dass die Zinsen am Ende der Zinsbindungsphase höher liegen als die, die er im Vertrag vereinbart hatte. Das Ausnutzen der Forward-Periode rentiert sich also vor allem in Niedrigzinsphasen, weil in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Zinsniveau wieder steigen wird.


Quellen

Kalateh, Cyrosch: Kreditspezifische Informationspflichten von Banken bei der Kreditvergabe »