Hypothekenpfandbrief - Die wichtigsten Fakten

Hypothekenpfandbriefe dienen der Refinanzierung von großen und langfristigen Hypothekendarlehen. Ein solcher Pfandbrief muss durch eine entsprechend hohe Hypothek gedeckt sein.

Pfandbriefe gelten aber aufgrund des Festzinses als relativ risikolose Kapitalanlagen. Sie werden ausschließlich an große Kapitalgeber veräußert.

Besitzer von Anteilen an Hypothekenpfandbriefen erhalten Zinsen für ihre Beteiligung. Für private Immobiliengeschäfte lohnt dich ein Hypothekenpfandbrief durch den geringen Finanzierungsbetrag nicht.

Hypothekenpfandbrief - Definition und Ziel der Nutzung

Unter einem Hypothekenpfandbrief versteht man ein Wertpapier, welches fest verzinst ist. Es handelt sich also um ein Sicherungsmittel, das sich deutlich von einem Baukredit oder Darlehen unterscheidet und mit Anleihen vergleichbar ist. Ein Hypothekenpfandbrief wird fast immer durch ein Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) an einem Grundstück, einem Wohneigentum oder einem Erbbaurecht abgesichert.

Die Besonderheit besteht darin, dass Kapitalgeber Anteile an solchen Hypothekenpfandbriefen kaufen können. Wer solche Anteile besitzt, erhält nicht nur sein investiertes Geld vereinbarungsgemäß zurück, sondern bekommt auch regelmäßige Zinszahlungen.

Hypothekenzinsen Chart der Bundesbank

Merkmale und Arten von Hypothekenpfandbriefen

Der Gesamtbetrag, auf den ein solcher Pfandbrief ausgestellt ist, muss mindestens die Höhe der Hypothek besitzen, die im Grundbuch eingetragen wurde. Ein Hypothekenpfandbrief, der 250.000 Euro verbrieft, muss durch eine Hypothek oder mehrere Hypotheken, die mindestens die gleiche Summe beinhalten, abgesichert sein.

Eine spezielle Form des Hypothekenpfandbriefes ist der Schiffspfandbrief (kommt im Schiffbau zum Einsatz und läuft maximal 20 Jahre) sowie der Flugzeugpfandbrief. Der Jumbo-Pfandbrief ist ebenfalls eine Sonderform und muss ein Volumen von mindestens eine Milliarde Euro aufweisen.

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Zweck eines Hypothekenpfandbriefs

Der Hypothekenpfandbrief dient dadurch Kreditinstituten zur Refinanzierung von Hypothekenkrediten, die sie vergeben haben. Allerdings ist der Finanzierungsumfang bei Privatkunden oft so klein, dass dieses Mittel bei privaten Immobilienkäufen in der Regel nicht zum Einsatz kommt und durch das Instrument der Grundschuld ersetzt wird.

Hypothekenpfandbrief - gesetzliche Regelungen

Der Handel mit solchen Pfandbriefen ist im so genannten Pfandbriefgesetz (PfandBG) und den darauf basierenden Verordnungen geregelt. Das Gesetz trat im Juli 2005 die Nachfolge des bis dahin geltenden Gesetzes von 1921 an (Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten - ÖPG).

Die letzte Änderung des Pfandbriefgesetzes fand im November 2015 statt und sollte der Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechtes an das europäische Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) dienen.

Hypothekenpfandbrief als Sicherungsmittel für große Kapitalgeber

Tatsächlich handelt es sich beim Hypothekenpfandbrief um eine so genannte Bankschuldverschreibung. Er ist ein finanzielles Werkzeug, dass vor allem für finanzstarke Kapitalgeber geeignet ist. Die Pfandbriefe können auch an der Börse gehandelt werden, deswegen werden sie nie auf einen bestimmten Inhaber ausgestellt. Das Emittieren solcher Hypothekenpfandbriefe bedarf der Zustimmung der zuständigen, staatlichen Behörden.

Ein Vorteil von Hypothekenpfandbriefen ist die Tatsache, dass sie selbst in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten nicht so großen Schwankungen unterliegen, wie beispielsweise Aktien. Außerdem erhält der Inhaber regelmäßige Zinsen und es gibt meist eine etwas höhere Rendite auf die Pfandbriefe, als etwa für Bundesanleihen.


Quellen

Kronen, Tanja: Gedeckte Instrumente zur Refinanzierung von Hypothekendarlehen »
Grill, Wolfgang: Gabler Bank Lexikon »
Grandt, Michael: Das Ende der Lebensversicherungen: Warum Sie jetzt handeln müssen und wie Sie Ihre Altersvorsorge retten - Schritt für Schritt »
Bestmann, Uwe: Börsen- und Finanzlexikon »
Dorant, Isabella: Investment Aktuell 3.0: Fachbuch für Investment, Geldanlagen und Beteiligungen »