Kinderzulagen sind eine Form kommunaler oder staatlicher Förderung wie z.b. das Baukindergeld. Durch diese Förderungen können auch einkommensschwache Familien Wohneigentum erwerben oder bauen. Die Bewilligung von Kinderzulagen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. Einkommensobergrenzen).

Definition von Kinderzulagen

Für Familien, die Wohneigentum erwerben oder bauen möchten, gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, die auch in Form von Kinderzulagen ein solches Kauf- oder Bauvorhaben unterstützen.

Vor 2006 konnte diese Kinderzulage in Verbindung mit der inzwischen abgeschafften Eigenheimzulage beantragt werden. Heute besteht beispielsweise die Möglichkeit, über das Wohn-Riester-Programm oder über das Baukindergeld solche Zulagen für Kinder zu erhalten.

Wohn-Riester Kinderzulage

Wohn-Riester gewährt zusätzlich zu den 175 Euro Grundzulage für jeden Erwachsenen auch 300 Euro Kinderzulage pro Jahr, wenn das Kind nach 2008 geboren wurde. 185 Euro Zulage pro Jahr erhält man, wenn das Kind vor 2008 zur Welt kam. Die Rieser-Kinderzulage wird erst nach Abzahlung des Darlehens ausgezahlt. Das Darlehen muss komplett abbezahlt sein, um die Riester-Förderung zu erhalten.

Wohn-Riester Kinderzulage Rechner

Wohn-Riester berechtigt ist:

Bedingungen für Wohn-Riester sind:

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist eine wieder eingeführte Möglichkeit, sich für einen Hauskauf mit Immobilienfinanzierung zu entscheiden. Die Intention des Gesetzgebers, solche Zulagen zu gewähren, ist es, auch einkommensschwächeren Familien den Kauf oder Bau von Wohneigentum zu ermöglichen. Gerade in Ballungsräumen sind die Kosten für Immobilien inzwischen so hoch, dass viele Familien nur mit Hilfe solcher Kinderzulagen in der Lage sind, die finanziellen Belastungen zu stemmen, die mit dem Erwerb oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung einhergehen.

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Kinderzulagen beantragen

Wer eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen möchte und über eine Baufinanzierung oder ein Hypothekendarlehen nachdenkt, der sollte die Möglichkeit von Zulagen für Kinder mit in seine Finanzplanung einbeziehen. Vor allem über die Kommune kann eine solche Zulage für Kinder beantragt werden.

Dieser Anspruch besteht, solange der Nachwuchs mit den Eltern unter einem Dach lebt bzw. bis der Anspruch auf Kindergeld erlischt, was mit Vollendung des 25. Lebensjahres eintritt.

  • Ein Sonderfall ist der Auszug des Kindes bzw. der Kinder im Fall einer Scheidung. Der Elternteil, der im Wohnobjekt bleibt, hat dann weiterhin Anspruch auf die Kinderzulage.

Die häufigsten Varianten für Kinderzulagen sind die kommunalen Programme sowie das Wohn-Riester-Programm. Sie schaffen sozusagen einen Ausgleich für die Lücke, die der Wegfall der Eigenheimzulage mit seinen Kinderzulagen hinterlassen hat.

Eigenheimzulage

Die bekannteste Zulage war mit der 2006 weggefallenen Eigenheimzulage verbunden. Sie war eine staatliche Förderung für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Für Familien bedeutete der Wegfall finanzielle Einbußen von bis zu 23.000 Euro in der Zeit des Eigenheimbaus.

Quellen

  1. Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI): Vorbereitungen auf den Wohngipfel 2018 laufen »
  2. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Baukindergeld: Die neue Eigenheimzulage für Familien »
  3. Deutsche Rentenversicherung: "Eigenheimrentengesetz: Wohn-Riester" »