Das Grundbuchamt Arnstadt ist für sämtliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum sowie Erbbaurechten verantwortlich.

Das Grundbuchamt gewährt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch.

Das Grundbuch - was ist das?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte eingetragen.

Grundstücksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.

Was steht im Grundbuch?

Ein Grundbuch zählt ausgewählte Daten auf.

Zu diesen Angaben zählen die Grundpfandrechte (Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken und Grundschulden) sowie Informationen zur Eigentümerin bzw. zum Eigentümer.

Auch werden Informationen über Lasten und Beschränkungen erteilt. Als Lasten und Beschränkungen gelten bspw. Wegerechte, Vorkaufsrechte und Vormerkungen.

Eine wichtige Ausnahme

Möchte man eine Information über Grundstücksgrenzen erhalten, ist nicht das Grundbuchamt, sondern das kommunale Katasteramt der rechtmäßige Ansprechpartner.

Über die Grundbucheinsicht

Mit dem Grundbuchausdruck kann man in das Grundbuch einsehen. Die Einsicht in das Grundbuch ist in jedem Bundesland auf elektronischem Weg möglich.

Das Prinzip des öffentlichen Glaubens gilt für sämtliche Eintragungen im Grundbuch. Das bedeutet: Jeder kann die Richtigkeit aller Informationen voraussetzen.

schnell & einfach geschützte Daten

Kosten und Gebühren

Die Unkosten für den Auszug liegen zwischen 10 und 20 Euro.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt anfordern.

Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch

Das Grundbuchamt gestattet bei berechtigtem Interesse Einblick in das Grundbuch. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.

Zu diesen eingetragenen Rechten gehören:

Eintragungen und Löschungen

Wer Einträge oder Löschungen aus dem Grundbuch realisieren möchte, muss sich an das Grundbuchamt wenden. Zu diesem Zweck ist grundsätzlich eine Notarin bzw. ein Notar zu beteiligen.

Als Grund dafür wird angegeben, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung geschehen. Dazu gehören lediglich zwei Grundbuchberichtigungen:

Postanschrift

Grundbuchamt Arnstadt
Längwitzer Straße 26
99310 Arnstadt

Postfach

Postfach 14 64
99304 Arnstadt


Quellen

NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
NRW-Justiz: Grundbuch »