Sämtliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten regelt das Grundbuchamt Nordhausen.
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden.
Das Grundbuch - was ist das?
Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Einzutragen ins Grundbuch sind Grundstücke ebenso wie die sogenannten grundstücksgleichen Rechte.
Grundstücksgleiche Rechte sind beispielsweise Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch enthält verschiedene Informationen.
Zu diesen Angaben zählen die Grundpfandrechte (Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken und Grundschulden) sowie Informationen zur Eigentümerin bzw. zum Eigentümer.
Ebenso wird durch das Grundbuch über Lasten und Beschränkungen informiert. Als Lasten und Beschränkungen gelten z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte und Vormerkungen.
Eine wichtige Ausnahme
Das Grundbuchamt gibt keine Auskünfte über Grundstücksgrenzen, dafür sind die kommunalen Katasterämter verantwortlich.
Wie kann man das Grundbuch einsehen?
Mit dem Grundbuchausdruck kann man in das Grundbuch einsehen. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.
Für sämtliche Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Somit kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.
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Welche Kosten fallen an?
Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.
Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.
Wer darf Einsicht ins Grundbuch erhalten?
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, darf beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Folgende Einträge können im Grundbuch als Recht notiert sein:
- Eigentums- und Wohnrechte
- Hypothek
- Wegerechte
Eintragungen und Löschungen
Das Grundbuchamt vollzieht zudem Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Hierfür muss man stets eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.
Als Grund dafür wird genannt, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.
Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn auch nur wenige, die ohne Notarin und ohne Notar eingetragen werden können. Zu diesen Ausnahmen gehören lediglich zwei Grundbuchberichtigungen:
- die Richtigstellung aufgrund einer Erbfolge, bei Vorlage eines notariellen Testamentes oder eines Erbscheins
- die Berichtigung, weil ein Recht erloschen ist (ggf. unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Adresse
Grundbuchamt Nordhausen
Rudolf-Breitscheid-Straße 6
99734 Nordhausen
Postfach
Postfach 10 01 51
99721 Nordhausen
- Telefon: 03631 4220
- Telefax: 03631 42210
- E-Mail: poststelle@agndh.thueringen.de
- Internet: http://www.thueringen.de/th4/olg/
Quellen
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »
NRW-Justiz: Grundbuch »
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »