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Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer weiß, dass es an den eigenen vier Wänden und in diesen immer irgendetwas zu tun gibt. Da muss etwa das Bad renoviert oder der Dachboden gedämmt werden, man muss die Heizungsanlage erneuern oder den Dielenboden abschleifen.

Solche Arbeiten kosten immer Geld und genau dieses ist für Baumaßnahmen aller Art häufig nicht vorhanden. Also ist der Eigentümer dazu angehalten, einen Kredit aufzunehmen.

Der Wohnkredit ist genau für diesen Fall geeignet.

 

Nachweise für einen Wohnkredit

Wer einen Wohnkredit beantragen möchte, muss lediglich nachweisen können, dass er Eigentümer einer Wohnimmobilie ist sowie die sonst üblichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören vor allem die folgenden:

Den Nachweis über den Immobilienbesitz kann man mittels eines Grundbuchauszuges oder durch Vorlage eines Gebühren-Abgabebescheides führen. Erfüllt der Antragsteller alle erforderlichen Voraussetzungen, steht der Genehmigung des Kredits nichts im Weg.

Besonderheiten beim Wohnkredit

Normalerweise wird eine Darlehensschuld als Sicherheit für den Kreditgeber in Form einer Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Dies ist beim Wohnkredit nicht der Fall. Dafür ist die Darlehenssumme sehr viel niedriger, als bei einem klassischen Baudarlehen, bei dem es um Summen von 100.000 Euro und darüber hinaus geht. Bei Wohnkredit-Verträgen werden meist Summen im vier- oder fünfstelligen Bereich verliehen.

Eine weitere Besonderheit bei solchen Krediten ist die relativ zügige und unbürokratische Verfahrensweise, da weder ein Notar noch das Grundbuchamt mit eingebunden werden müssen. Auch die niedrigen Kosten für einen solchen Kredit sind von Vorteil. Sie halten sich aufgrund der meist niedrigen Darlehenssumme sowie der wegfallenden Notar- und Grundbuchgebühren in Grenzen.

Zweckgebundenheit beim Wohnkredit

Diese Kreditvariante unterliegt der sogenannten Zweckgebundenheit, d. h. er darf lediglich dazu genutzt werden, am Eigenheim Modernisierungen, Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten auszuführen.

  • In der Regel muss der Eigentümer und Antragsteller nicht nachweisen, welche Arbeiten er mit der Darlehenssumme durchführen möchte. Den meisten Kreditgebern genügt der Eigentums-Nachweis.

Die Banken sind also sehr großzügig, wenn es um die Zweckgebundenheit eines solchen Kredits geht und lassen beispielsweise auch eine Neugestaltung der Außenanlagen oder des Gartens als Zweck für den Kredit gelten.

Einige Banken gewähren beim Wohnkredit spezielle Zusatzleistungen wie Sondertilgungen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung oder die Möglichkeit, mit der Ratenzahlung vorübergehend auszusetzen. Hier sollte man sich bei seiner Bank informieren, welche Zusatz-Möglichkeiten sie bei einem Wohnkredit anbieten.

Vergleich von Wohnkredit und klassischem Ratenkredit

Der Wohnkredit wird zu sehr günstigen Konditionen angeboten, was ihn für viele interessant macht. Allerdings bieten die Kreditgeber oft auch klassische Ratenkredite mit äußerst niedrigen Zinssätzen an. Daher lohnt es sich für den Kreditnehmer, diese mit dem hier behandelten Wohnkredit zu vergleichen.

Am besten lässt man sich auch von Banken, die keinen solchen Kredit im Programm haben, Angebote erstellen und schaut sich die Zinssätze an. Nicht selten sind diese ähnlich niedrig, wie bei einem Wohnkredit.


Quellen

Gesetze im Internet: Gesetz über das Kreditwesen »
Stimpel, Roland: In 10 Schritten zum Eigenheim: Planen, kaufen, bauen: Von der Suche bis zur Finanzierung - Ihr Wegweiser zum eigenen Haus »
Fischer, Dieter: Die Finanzierungsberatung: Ein Leitfaden zur erfolgreichen Abwicklung von Finanzierungen unter besonderer Berücksichtigung der Projektfinanzierung »