Das Grundbuchamt Bad Neuenahr-Ahrweile ist für alle Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten verantwortlich.
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden.
Was ist das Grundbuch?
grundbuchamt_bad-neuenahr-ahrweiler.jpg
Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte eingetragen.
Teil- und Wohnungseigentum und Erbbaurechte zählen etwa zu den sogenannten grundstücksgleichen Rechten.
Was steht im Grundbuch?
Im Grundbuch werden unterschiedliche Informationen aufgeführt.
Zu diesen Angaben zählen die Grundpfandrechte (Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken und Grundschulden) wie auch Informationen zur Eigentümerin bzw. zum Eigentümer.
Weiterhin werden Informationen über Lasten und Beschränkungen erteilt. Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Vorkaufsrechte zählen zu den Lasten und Beschränkungen.
Die wichtige Ausnahme
Möchte man eine Information über Grundstücksgrenzen bekommen, ist nicht das Grundbuchamt, sondern das kommunale Katasteramt der korrekte Ansprechpartner.
Einsicht ins Grundbuch
Die Grundbucheinsicht ist allein über einen Grundbuchausdruck erreichbar. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.
Die Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass alle Bürger ohne Bedenken von der Korrektheit der Unterlagen des Grundbuchamtes ausgehen können.
- Mit unserem kostenlosen Kreditrechner erhalten Sie schnell und unkompliziert die günstigsten Baukredit Angebote.
Kosten und Gebühren
Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.
Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.
Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?
Das Grundbuchamt gibt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Zu diesen eingetragenen Rechten gehören:
- Eigentum
- Grundschulden und Hypotheken
- Wegerechte oder Kanalleitungsrechte
Eintragen und löschen lassen
Das Grundbuchamt vollzieht auch Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Zu diesem Zweck ist grundsätzlich eine Notarin bzw. ein Notar zu beteiligen.
Als Grund dafür wird angegeben, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.
In manchen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung erfolgen. Dazu gehören lediglich zwei Grundbuchberichtigungen:
- die Korrektur aufgrund einer Erbfolge, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbschein vorliegt
- die Berichtigung, weil ein Recht seine Wirkung verloren hat (ggf. unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Anschrift
Grundbuchamt Bad Neuenahr-Ahrweile
Wilhelmstraße 55/57
53474 Bad Neuenahr-Ahrweile
Postfach
Postfach 11 69
53456 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Telefon: 02641 971-0
- Telefax: 02641 971-100
- E-Mail: agaw@ko.jm.rlp.de
- Internet: http://www.agaw.justiz.rlp.de
Quellen
NRW-Justiz: Grundbuch »
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »