Wer sich von der Bank Geld leiht, beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung, der muss die von der Bank geliehene Darlehenssumme inklusive der vereinbarten Zinsen zurückzahlen. Dies wird als Darlehensrückzahlung oder auch Tilgung bezeichnet.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung erwächst aus dem Darlehensvertrag, der zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer geschlossen wird.
Arten der Darlehensrückzahlung
Wie die Darlehensrückzahlung vorgenommen wird, hängt vor allem von der Art des Darlehens ab. Prinzipiell gibt es folgende Möglichkeiten, die Darlehenssumme bei der Bank zu tilgen:
- in Form von monatlichen Raten (bei Raten- und Annuitätendarlehen)
- in Form einer einzigen Zahlung am Ende der Laufzeit (beim sogenannten "Endfälligen" oder EURIBOR Darlehen)
- durch vorzeitige Darlehensrückzahlung (bei klassischen Darlehen)
Die meisten Darlehensnehmer entscheiden sich für die Darlehensrückzahlung mittels monatlicher Raten. Sie bieten den Vorteil langfristiger Planungssicherheit und eine nicht zu hohe finanzielle Belastung.
Die vorzeitige Darlehensrückzahlung
Hat der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Darlehensrückzahlung, so kann er den zugrundeliegenden Darlehensvertrag frühzeitig und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist auflösen.
Als mögliche Gründe für den Wunsch, ein Darlehen frühzeitig zurückzuzahlen können z. B. eine Erbschaft, ein Lottogewinn, eine Erfolgsprovision des Arbeitgebers oder auch der Verkauf einer anderen Immobilie sein.
Allerdings muss der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, die er an die Bank zahlen muss.
- Die Bank darf eine Vorfälligkeitsetschädigung verlangen, wenn für das Darlehen ein fester Zinssatz mit festgesetzter Laufzeit vereinbart wurde oder das Darlehen mithilfe einer Hypothek oder Grundschuld abgesichert ist.
Wer eine vorzeitige Rückzahlung erwägt, sollte unbedingt den Darlehensvertrag gut lesen, denn in diesen schleichen sich nicht selten Fehler beziehungsweise fehlerhafte Formulierungen ein (beispielsweise bei der Widerrufsbelehrung), auf deren Basis man die Vorfälligkeitsentschädigung eventuell umgehen kann.
Sondertilgung für die frühzeitige Darlehensrückzahlung nutzen
Eine effiziente Methode, eine vorzeitige Rückzahlung vorzunehmen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, sind Sondertilgungen. Darunter versteht man jährliche Sonderzahlungen, mit denen man als Darlehensnehmer die Restschuld und damit auch die Laufzeit des Darlehens deutlich verringern kann.
Die Banken gewähren ihren Kunden meist ein Recht auf Sondertilgungen, legen allerdings Mindest- oder Höchstbeträge fest oder geben einen maximalen Prozentsatz der noch zu leistenden Restschuld als Obergrenze für eine solche Sonderzahlung an.
Umschuldung als weitere Form der vorzeitigen Darlehensrückzahlung
Eine andere Variante für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ist die Umschuldung der Restschuld durch eine andere Bank, bei der man als Kunde bessere Konditionen erhält. In diesem Fall übernimmt eine andere Bank das Darlehen und begleicht die Restschuld in Form einer entsprechenden Überweisung im Auftrag des Darlehensnehmers beim bisherigen Kreditinstitut.
Quellen
Decker, Maximilian: Geistiges Eigentum als Kreditsicherheit »
Triebel, Jürgen: Vorfälligkeitsentschädigungen: Rechtslage, bankwirtschaftliche Begründung und Ausgestaltungsalternativen »