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Die Grundschuldzinsen werden gemeinsam mit der Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Die Grundschuldzinsen Höhe ist wesentlich höher, als die des Darlehens, dem die Grundschuld als Sicherheit dient. Grundschuldzinsen entstehen beim Aufnehmen einer Immobilienfinanzierung.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundschuldzinsen
  2. Grundschuldzinsen Höhe
  3. Grundschuldzinsen wann zahlen

Grundschuldzinsen - Definition und Intention

Bei der so genannten Grundschuld handelt es sich um das Recht eines Gläubigers, aus einem Grundstück bzw. einer Immobilie die Zahlung eines Geldbetrages zu verlangen. Wer ein Haus kauft und eine Baufinanzierung bei einer Bank aufnimmt, wird auch einen Grundschuldzins zahlen müssen.

  • Unter dem Grundschuldzins versteht man einen Zinssatz, welcher gleichzeitig mit der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird.

Grundschuldzinsen Höhe

Während die Höhe der Grundschuld in der Regel dem Nettobetrag der Darlehensforderung entspricht, die der Kreditnehmer (Schuldner) als Darlehen oder Baukredit erhalten hat, wird der Zinssatz deutlich von den Zinsen des Darlehens abweichen und höher ausfallen.

Der Grund für den höheren Zinssatz ist, dass der Kreditgeber (Gläubiger) sicherstellen möchte, im Falle der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung sämtliche von ihm gestellten Forderungen (z. B. noch offene Zinszahlungen, Kosten der Zwangsversteigerung) zurückzuerhalten. Auch steigende Darlehenszinsen können vom Kreditgeber auf diese Weise abgesichert werden.

  • Der Zinssatz wird in der Regel auf 5 oder 10 Jahre festgeschrieben und muss nach Ablauf der so genannten Zinsbindung neu vereinbart werden.

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Grundschuldzinsen: Wann zahlen?

Zum Erwerb oder Bau einer Immobilie benötigt der Käufer bzw. Bauherr fast immer einen Baukredit oder ein Darlehen, um die Finanzierung seines Vorhabens abzusichern. Die Eintragung einer Grundschuld ist heute ein oft genutztes Instrument, um einen solchen Baukredit oder ein Darlehen abzusichern.

Die Besonderheit bei den Grundschuldzinsen ist, dass er zwar mit der Grundschuld eingetragen wird, dann aber nicht zur Anwendung kommt. Der Kreditnehmer zahlt für das Darlehen den vereinbarten Darlehenszins.

Das bedeutet, dass er den Gesamtbetrag erhöht, welchen der Gläubiger beispielsweise im Fall der Zwangsvollstreckung als Rückforderung verlangen darf.