KfW Darlehen - Die wichtigsten Fakten
- Das KfW Darlehen ist eine staatliche Förderung, das nicht von der KfW selbst, sondern von anderen Banken ausgezahlt.
- Ein KfW Darlehen kann maximal 100.000 Euro betragen.
- Jedes Förderprogramm für ein KfW Darlehen hat eigene Bedingungen.
- Gefördert werden energieeffiziente und alters- oder behindertengerechte Bau- bzw. Umbauvorhaben.
- Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau als zinsgünstige Förderung vergeben. Es handelt sich bei einem solchen Darlehen nicht um einen traditionellen Baukredit oder ein Darlehen im klassischen Sinne.
KfW Darlehen als staatliche Förderung
Eine Förderung durch die KfW muss nicht zwangsläufig günstigere Konditionen haben, als ein normaler Hauskredit. Bei einem KfW Darlehen handelt es sich um eine staatliche Förderung.
Höhe und Form eines Darlehens können, je nach gewähltem Förderprogramm, variieren. Die KfW bietet verschiedene Laufzeiten für Zinsbindung (5 oder 10 Jahre) sowie eine so genannte tilgungsfreie Anlaufzeit, in der der Kreditnehmer nur die Zinsen des Darlehens zahlt.
KfW Darlehen - Rahmenbedingungen für die Vergabe
Die maximale Höhe eines Darlehens liegt bei 100.000 Euro. Mit einer KfW Förderung lässt sich nie die gesamte Summe eines Baukredites finanzieren, da für eine solche Finanzierung oft sehr hohe Summen erforderlich sind.
Der Darlehensnehmer erhält die Fördergelder nicht von der KfW selbst, sondern von Banken, die mit der KfW zusammenarbeiten. Teilweise Sondertilgungen sind bei einem KfW Darlehen nicht möglich, wer die Kreditsumme vorzeitig ganz zurückzahlen möchte, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.
Von der KfW werden hauptsächlich folgende Vorhaben gefördert:
- Erwerb oder Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien
- Bau von energiesparendem Wohneigentum
- Umbau oder Sanierung von alters- bzw. behindertengerechten Immobilien
- Umbau von Wohneigentum nach energetischen Gesichtspunkten
Ein Darlehen der KfW zum Umbau nach energetischen Gesichtspunkten finanziert hauptsächlich den Einbau neuer Fenster, Lüftungsanlagen, Dämmschutz sowie Heizungsanlagen.
Wer eine Wohnimmobilie altersgerecht umbauen möchte und beispielsweise plant, einen Treppenlift, eine seniorengerechte Badewanne oder Dusche sowie elektrische Fenster- oder Türantriebe zu installieren oder wer Wege und Türen verbreitern will, erhält ein KfW Darlehen.
KfW Darlehen und für wen es geeignet ist
Grundsätzlich kann jeder Immobilieneigentümer ein solches Darlehen bei der KfW beantragen. Die Bewilligung wird unabhängig von Alter, Berufstand oder Familienstand entschieden. Neben Privatpersonen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein solches Darlehen in Anspruch nehmen.
Ein KfW Darlehen ist vor allem für Personen geeignet, die den Kauf oder Bau einer energieeffizienten Wohnimmobilie planen. Solche Bauvorhaben sind ein Fokus der KfW.
Von einem solchen Darlehen kann ebenfalls profitieren, wer den Bau oder Umbau einer Wohnimmobilie als Mehrgenerationenhaus plant. Für solche (Um-)Baumaßnahmen gibt es von der KfW Förderungen.
- Nicht förderungsfähig sind Anträge von Personen, die mit dem Darlehen den Erwerb oder Bau von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen finanzieren möchten. Die Eigennutzung ist eine der Voraussetzungen für die Antragsbewilligung.
Das Darlehen ist nicht für Personen geeignet, die damit eine Umschuldung bereits aufgenommener Darlehen vornehmen möchten. Auch wer eine Nachfinanzierung bereits angefangener Bauvorhaben umsetzen will, wird kein KfW Darlehen erhalten. Zudem dürfen keine Kosten durch das Darlehen beglichen werden, die durch den Erwerb eines Grundstücks entstehen.
Quellen
Noosten, Dirk: Die private Bau- und Immobilienfinanzierung »
Schulze, Eike / Stein, Anette: Immobilien- und Baufinanzierung »
Brückner, Michael / Lücke, Franz: Immobilienfinanzierung ohne Fallen: günstige Wege zu den eigenen vier Wänden »
Sammet, Steffi / Schwartz, Stefan: Immobilienkauf für Dummies »
Perschke, Ronald / Rottenbacher, Frank / Ziska, Danile / Kuckertz, Wolfgang: Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK »