Beim Thema Immobiliengeld ist oft die Rede vom Neubau. Wie sieht die Situation beim Hauskauf aus? Gelten an dieser Stelle andere Bedingungen als im Rahmen eines Bauprojekts? Auf den ersten Blick sind die Finanzierungsrahmenbedingungen vergleichbar.

Ein Hauskauf bringt aber an verschiedenen Stellen ganz eigene Herausforderungen mit sich. Als Immobilienkäufer muss man sich den Hürden stellen. Andernfalls droht das Projekt Eigenheim die eine oder andere Überraschung zu beinhalten.

Hauskauf versus Neubau – die Gemeinsamkeiten

In Anbetracht niedriger Bauzinsen ist der Umzug in die eigenen vier Wände aus Sicht vieler Haushalte verlockend. Ein Hauskauf oder ein Neubau haben im Hinblick auf die Finanzierung viele Gemeinsamkeiten.

Für beide gilt beispielsweise, dass der Sollzins für eine Finanzierung von Immobilien in seiner Höhe unter anderem durch:

beeinflusst wird.

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So zieht die Entscheidung für einen hohe Sollzinsbindung von zehn oder 15 Jahren in aller Regel einen entsprechenden Zinsaufschlag nach sich. Und auch im Zusammenhang mit Sonderkonditionen wie der Sondertilgung gelten bei beiden recht ähnliche Bedingungen.

Je mehr Kapital ein Immobilienerwerber innerhalb kurzer Zeit an die finanzierende Bank zurückführt, umso schneller sinkt die Darlehensschuld aus der Finanzierung – und umso geringer sind die Zinszahlungen.

Hauskauf Finanzierung: Gibt es Unterschiede?

Im Hinblick auf die Rahmenbedingungen erwecken Bau und Kauf einer Immobilie den Eindruck, dass immer die gleichen Bedingungen gelten. In puncto Beleihung oder Bestellung eines Grundpfandrechts als Sicherheit mag diese Aussage zwar zutreffen. Spätestens, wenn es aber darum geht, alle Unterlagen zusammenzusuchen, fallen erste Unterschiede ins Auge.

Handelt es sich etwa um eine Eigentumswohnung, die finanziert werden soll, wollen Banken in aller Regel:

sehen. Wer ein Haus aus dem Bestand erwirbt, muss oft Unterlagen wie:

einreichen. Geht es um den Erwerb im Zuge eines Neubaus, wird die Liste der notwendigen Dokumente schnell etwas umfangreicher. Hier brauchen Bauherren für die Finanzierung:

Um einige Aspekte kommt kein Käufer bzw. Bauherr herum. Die Rede ist von der Beteiligung eines Notars am Eigentumswechsel bzw. der Eintragung ins Grundbuch. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier so angelegt, dass der Besitzwechsel nur so wirksam vollzogen werden kann.