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Bei einem Beleihungsobjekt handelt es sich um eine dingliche Sicherheit, die als Kreditsicherheit von der Bank herangezogen werden kann, um ausbleibende Tilgungszahlungen des Kreditnehmers im Zweifelsfall kompensieren zu können.

Für viele Banken ist es dabei irrelevant, ob ein sich bereits im Besitz des Darlehennehmers befindliches Gebäude oder das geplante Bauobjekt als Beleihungsobjekt eingesetzt wird.

Grundpfandrecht am Beleihungsobjekt

Die meisten Kreditinstitute nutzen bei einer Bau- oder Kauffinanzierung das Grundbuch, in das sie sich ein Grundpfandrecht auf das Gebäude eintragen lassen, das gebaut oder erworben wird.

Als Beleihungsobjekt kommen Grundstücke, Eigentumswohnungen oder auch Häuser in Frage.

Der Eintrag ins Grundbuch ist für den Kreditnehmer stets mit Kosten (Notar, Eintragung) an. In der Regel kann mit etwa 2 % des Kaufpreises gerechnet werden.

  • Grundschuld, Sicherungsgrundschuld, Hypothek oder Rentenschuld sind weitere Formen von Grundpfandrechten. Auch aus ihnen erwächst ein Pfandrecht am Beleihungsobjekt.

Was passiert bei Zahlungsverzug mit dem Beleihungsobjekt?

Beleihungsobjekt

Ein Eintrag ins Grundbuch kann für den Kreditnehmer weitreichende Folgen haben.

Falls er beispielsweise die Raten für das erhaltene Darlehen nicht mehr leisten kann und in Verzug gerät, hat der Darlehensgeber folgende Möglichkeiten:

In diesem Fall wäre die als Beleihungsobjekt eingetragene Immobilie für den Kreditnehmer verloren, denn sie ginge nach der Zwangsversteigerung in das Eigentum des Käufers über.

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Quellen

Pfandbriefgesetz (PfandBG) »