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Viele haben trotz schwieriger finanzieller Verhältnisse den Wunsch, sich ein Eigenheim zuzulegen. Um sich diesen Traum zu erfüllen, greifen die meisten auf einen Kreditvertrag zurück. Das bedeutet, sie leihen sich von der Bank Geld, um die Differenz zwischen der Kauf- oder Bausumme und dem vorhandenen Eigenkapital auszugleichen.

Wer einen Kreditvertrag für den Immobilienerwerb unterzeichnet, geht eine langfristige Geschäftsbeziehung mit der kreditgebenden Bank ein und verpflichtet sich, die Kreditsumme inklusive der dafür anfallenden Zinsen sowie sonstige Gebühren an die Bank zurückzuzahlen.

Ein Kreditvertrag ist also ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft, aus dem beiden Parteien Rechte und Pflichten erwachsen. Die Rechtsgrundlage für solche Darlehensverträge sind die §§ 488 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Kreditvertrag kündigen

Nach deutschem Recht gibt es nur die Möglichkeit, einen solchen Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, indem die vollständige Tilgung der Vertragsschuld vorgenommen wird. Da die deutsche Rechtsprechung keinen unbefristeten Kreditvertrag kennt, besteht ebenso nicht die Möglichkeit, einen solchen unter Wahrung einer Kündigungsfrist zu beenden.

Nur bei vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen bezüglich der Kündigung kann eine Kündigung gemäß dieser Vereinbarungen vorgenommen werden.

In der Regel setzt lediglich das Ende der Laufzeit dem Darlehensvertrag einen zeitlichen Rahmen für seine Gültigkeit. Eine ordentliche Kündigung besitzt der Darlehensnehmer zudem für den Fall, dass der Kreditvertrag ein Darlehen mit veränderlichem Sollzins regelt. Hier ist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Diese Frist gilt auch für den Fall, dass ein Kreditvertrag mit gebundenem Sollzins vor mehr als 10 Jahren geschlossen wurde.

Eine andere Variante ist die außerordentliche Kündigung eines Kreditvertrages. Eine solche kann vom Kreditgeber ebenso angestrebt werden, wie vom Kreditnehmer. Um eine solche Kündigung durchzusetzen, müssen allerdings wichtige Voraussetzungen bzw. Gründe vorliegen, etwa:

  • ein durch Grundpfandrecht gesicherter Vertrag mit gebundenem Sollzins, der schon länger als 6 Monate läuft
  • ein berechtigtes Interesse des Kreditnehmers (z. B. der Wunsch nach anderer Verwendung der eingebrachten Sicherheit)
  • eine geplante Veräußerung des durch Grundpfandrecht abgesicherten Objekts
  • eine wesentliche Verschlechterung bezüglich des Wertes der eingebrachten Sicherheit eintritt

Es gibt also verschiedene Wege, auf denen man eine Kündigung für einen Kreditvertrag erreichen kann. Wer einen solchen Weg beschreiten möchte, der sollte sich den Kreditvertrag vorher genau anschauen und auf eventuelle Fehler hin überprüfen.

Kreditvertrag widerrufen

Neben einer Kündigung ist auch der Widerruf bezüglich eines Kreditvertrags möglich. Hierzu besteht vor allem dann die Chance, wenn der Kreditnehmer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat. Daher ist es sinnvoll, zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • Erlangt man Kenntnis darüber, das die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht, eröffnet dies dem Kreditnehmer selbst nach mehreren Jahren noch die Möglichkeit, den Kreditvertrag zu widerrufen. Dadurch hat man bei eventuellen Nachverhandlungen über die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung eine gute Position der Bank gegenüber.

Kreditvertrag prüfen lassen

Einen Kreditvertrag sollte man bereits vor seiner Unterzeichnung von einem Experten überprüfen lassen. Eine solche Prüfung kann von einem Fachanwalt für Vertragsrecht, einem Notar oder auch von einer Verbraucherschutz-Organisation durchgeführt werden.

Neben dem eigentlichen Vertrag lohnt sich auch der Blick in die beigefügten Unterlagen, zu denen vor allem die schon erwähnte Widerrufsbelehrung gehört.

Muster für einen Kreditvertrag

Normalerweise wird die kreditgebende Bank einen Kreditvertrag ausarbeiten und dem Kunden vorlegen. Dieser sollte die Angaben eingehend prüfen, bevor er den Vertrag unterzeichnet und damit den enthaltenen Vereinbarungen zustimmt.

Unter anderem sollten in einem rechtskräftigen Kreditvertrag folgende Informationen enthalten sein:

  • Angaben bezüglich Darlehensnehmer (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Angaben bezüglich Darlehensgeber (Name der Bank, Anschrift)
  • Angaben zum Vertragsgegenstand (Immobiliendarlehen)
  • Nennung der exakten Kreditsumme
  • Vereinbarungen zur Auszahlungshöhe oder den Auszahlungsraten
  • Vereinbarungen zur Verzinsung
  • Angaben bezüglich einer Rückführung der Kreditsumme
  • Nennung der Kreditsicherheiten
  • Angaben zur Kündigung sowie zu Kündigungsfristen
  • Angaben zur Abtretung bzw. zum Verbot einer solchen
  • Nennung von Nebenabreden
  • Schlussbestimmungen
  • Salvatorische Klausel
  • Unsere Checkliste zeigt Ihnen, welche Daten und Zahlen Ihr Kreditvertrag unbedingt beinhalten sollte.

 


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 488 »
Sammet, Steffi / Schwartz, Stefan: Immobilienkauf für Dummies »
Trübestein, Michael / Pruegel, Michael: Kompakt Edition: Immobilienfinanzierung: Grundbegriffe und Definitionen »