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Renovierungskredit: viele Möglichkeiten

Mit einem Renovierungskredit kann man eine Immobilie durch Modernisierung und Renovierung aufwerten und so die eigene Wohn- und Lebensqualität deutlich steigern.

Auch eine Luxussanierung ist mit Hilfe dieser Kreditform möglich, wenn man zum Beispiel die Immobilie später gewinnbringend verkaufen oder zu einem guten Preis vermieten will.

Renovierungskredit: Für wen lohnt er sich?

Wer sich gegen einen Neubau, aber für die Sanierung einer alten Immobilie entschieden hat, der hat meistens ebenfalls alle Hände voll zu tun. Fenster und Heizung bedürfen in der Regel einer Modernisierung, aber auch beispielsweise das Dach oder das Badezimmer. Genau hierfür ist ein Renovierungskredit gedacht.

Aber auch wer als Vermieter seine Immobilie aufwerten und zum Beispiel in eine Luxusimmobilie umwandeln will, kann auf diese Art des Kredits zurückgreifen.

Wenn die benötigte Summe nicht 50.000 Euro übersteigt, ist der Renovierungskredit also genau die richtige Finanzierungsart. Bei dieser Kreditform wird keine Absicherung im Grundbuch verlangt - ein klarer Vorteil gegenüber der klassischen Baufinanzierung. Allerdings besteht ein gewisser Nachteil - ein Renovierungskredit kann nur selten mit einer KfW-Finanzierung kombiniert werden.

Ein Renovierungskredit kann heutzutage bequem online beantragt werden. Somit kann man sich schnell den ein oder anderen Modernisierungswunsch erfüllen, ohne viele Unterlagen zusammenstellen zu müssen.

Eine Beispielrechnung für einen Renovierungskredit:

KreditsummeLaufzeitRückzahlung
2000 Euro30 Tage2023,17 Euro

Effektiver Jahreszins und Sollzins liegen in der Beispielrechnung bei 13,9 Prozent. Mittels eines Kreditrechners kann man ohne Verbindlichkeiten verschiedene Kredithöhen durchrechnen in Sekundenschnelle durchrechnen lassen und bekommt sofort einen Überblick über die finanzielle Belastung, bevor man sich für die endgültige Kredithöhe entscheidet.

Verwendungsmöglichkeiten vom Renovierungskredit

Kredite können meist ohne Zweckbestimmung ausgegeben werden. Im Wohnungsbausektor kann dies anders aussehen, denn hier kommt eine Zweckbindung häufiger vor.
Allerdings gilt bei einem Renovierungskredit zunächst, dass alle Handwerkerrechnungen von diesem Kredit bezahlt werden dürfen, ausgenommen sind jedoch die Wartungskosten.

  • Bei einem Renovierungskredit ist es unerheblich, ob die Renovierungsmaßnahmen außen am Haus oder innen vollzogen werden.

Besteht jedoch eine Zweckbindung, sollte man genau hinsehen, welche Maßnahmen damit finanziert werden dürfen, also ob:

gleichberechtigt sind oder nicht.

Verstößt man bei einem Kredit gegen die von der Bank festgelegte Zweckbindung, kann dies unangenehme Folgen für den Kreditnehmer haben – wiezum Beispiel den Rücktritt des Kreditinstituts vom Vertrag. Die Kündigung eines Kredits zieht letztlich die Rückforderung der Darlehenssumme nach sich.

Den Renovierungskredit von der Steuer absetzen

Wer den Renovierungskredit im Rahmen einer privaten Renovierung braucht, kann die Handwerkerkosten zumindest zu zwanzig Prozent absetzen, maximal bis zu 1.200 Euro.

Vermieter oder Gewerbetreibende können die Handwerkerkosten vollständig von der Steuer absetzen und zwar als Werbungskosten.

Unterschied Renovierungskredit zum Hauskredit

Obwohl ein Renovierungskredit einige Vorteile im Vergleich zum klassischen Hauskredit birgt, werden laut der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank immer noch Kredite in Milliardenhöhe für Neubauten verliehen.

Auch wenn die beiden Kreditformen - klassischer Hauskredit und Renovierungskredit - auf den ersten Blick ähnlich erscheinen mögen, gibt es bei der Beleihung des jeweiligen Kredits einen erheblichen Unterschied. Betrachtet man Immobilienfinanzierungen, sichern sich die Banken bei der Vergabe des Darlehens ab. Dies geschieht durch die Bestellung der bekannten Grundpfandrechte, zu denen

gehören. Für den Baukredit sind beide nicht einfach nur als Sicherheit von Bedeutung. Vielmehr handelt es sich hier um ein Element, das die Darlehenshöhe beeinflusst.

  • Die Beleihungshöhe einer Immobilie – also der Umfang der Grundschuld – richtet sich nach dem Verkehrswert, von welchem Sicherheitsabschläge abgezogen werden. Damit liegt die über Grundpfandrechte besicherte Darlehenshöhe unter dem Verkehrswert.

Im Zusammenhang mit einem Renovierungskredit sieht die Praxis so aus, dass teilweise keine Stellung eines Grundpfandrechts erforderlich ist. Seitens der Banken werden die Konditionen unterschiedlich gehandhabt, die Summen liegen aber oft zwischen 30.000 Euro bis 50.000 Euro.


Einzelnachweise

  1. Deutsche Bundesbank: Zinsstatistik
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten
  3. Renovierungskreditrechner von Vexcash